Autor Thema: Traditionelle Kleidalternativen  (Gelesen 14266 mal)

rockability

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Re: Traditionelle Kleidalternativen
« Antwort #30 am: 31.05.2017 16:18 »
Das Männerwahlrecht galt historisch als Ausgleich für die Wehrpflicht für Männer. Wer nicht diente, durfte nicht wählen.
Es war privilegierten Männern vorbehalten. Die Frauen haben 9 Jahre später das Wahlrecht bekommen, nachdem es der bürgerliche Mann bekam.
Und selbst das ist kein angemessener Vergleich, zu dem wie Frauen in den islamsichen Staaten behandelt werden.
Ganz zu schweigen von Steinigung und Enthauptung bei Ehebruch und Peitschenhiebe wegen Freizügigkeit.

Offline Holger Haehle

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Re: Traditionelle Kleidalternativen
« Antwort #31 am: 31.05.2017 16:53 »
Das Männerwahlrecht galt historisch als Ausgleich für die Wehrpflicht für Männer. Wer nicht diente, durfte nicht wählen.
Es war privilegierten Männern vorbehalten. Die Frauen haben 9 Jahre später das Wahlrecht bekommen, nachdem es der bürgerliche Mann bekam.
Und selbst das ist kein angemessener Vergleich, zu dem wie Frauen in den islamsichen Staaten behandelt werden.
Ganz zu schweigen von Steinigung und Enthauptung bei Ehebruch und Peitschenhiebe wegen Freizügigkeit.

Schön,
das sich Europa da weiterentwickelt hat. Das ist aber nicht das Verdienst der Männer. Frauen mussten sich das erkämpfen. Und davor war die Gewalt gegen Frauen genauso brutal wie heute noch in Teilen des Islam (denn es gibt auch den aufgeklärten Islam, der keine Burkas kennt). Enthauptungen waren mal eine französische Spezialität. Und was man sonst noch so drauf hatte, um Frauen ganz offiziell zu misshandeln, kann man sehr schön im Krimminalmuseum zu Rothenburg ob der Tauber sehen.

Offline Holger Haehle

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Re: Traditionelle Kleidalternativen
« Antwort #32 am: 02.06.2017 04:52 »
Zitat Nico: Das Männerwahlrecht galt historisch als Ausgleich für die Wehrpflicht für Männer. Wer nicht diente, durfte nicht wählen.

Antwort Holger:
Diese Darstellung ist falsch, weil sie unvollständig ist und deswegen unzulässige Schlüsse zieht.

- Das Wahlrecht in den Freien Städten und dt. Königreichen (Preussen, Bayern, Oldenburg, Hannover usw.) war bis etwa ins 18. Jahrhundert in der Regel mit den Bürgerrechten verknüpft. Besonders Händler und ihre Söhne waren Inhaber von Bürgerrechten  inklusive  Wahlrecht ohne je gedient zu haben.

- Die Idee eines allgemeinen Wahlrechts unter Ausschluss der Frauen, kam erst unter Bismarck. Und dazu brauchte er das Wehrpflichtkriterium.

- Frauen waren grundsätzlich ausgeschlossen, da Ehen und Familien durch den Mann repräsentiert wurden. Frauen hatten keine eigenen Bürgerrechte. Sie standen lediglich unter dem Schutz des Ehemannes. So durften Frauen auch keine juristischen Aktionen unternehmen.

- Wollte eine Frau in einer Streitsache Anklage erheben, so musste ihr Ehemann das vertretungsweise erledigen. Selbst Vergewaltigungen waren juristisch dadurch gekennzeichnet, dass die Beschädigung des Eigentums des Ehemannes Schadensersatzansprüche an den geschädigten Ehemann rechtfertigte. Erst in der Weimarer Republik wurde das geändert. Das Frauenwahlrecht wurde aber kurz darauf auf Inititiative der NSDAP wieder abgeschafft und erst wieder in der DDR/ BRD neu eingeführt.

Offline Jo 7353

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Re: Traditionelle Kleidalternativen
« Antwort #33 am: 02.06.2017 11:00 »
Hallo, wie wäre es, wenn Ihr die Diskussion über die allgemeine Gleichberechtigung, wann , wo und inwiefern sie erfolgt oder nicht erfolgt ist, auslagert? Ihr habet einen Punkt erreicht, wo es nichts mehr mit den traditionellen Männerkleidern zu tun hat.

Gruß,
Jo
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