Autor Thema: Gender Bending in Japan – Ein 15-Jähriger bricht mit Geschlechterrollen  (Gelesen 10595 mal)

Offline high4all

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Ein Blick über den Tellerrand nach Japan.

https://sumikai.com/japan/lifestyle/gender-bending-japan-ein-15-jaehriger-bricht-mit-geschlechterrollen-18498

Zitat
Das dominierende Geschlecht hierbei, wie sollte es anders sein, ist der Mann. Dabei war das früher ganz anders. Man denke allein an die onnagata im japanischen Kabuki Theater. Alle Rollen werden hier von Männern besetzt, auch die weiblichen. Eine Tradition die sich bis heute erhalten hat.

In diesem Sinne reiht sich also der User @ginsyamu ganz klar in die japanischen Traditionen ein. Denn selbst der berühmteste Schauspieler Yoshizawa Ayame (1647-1709) im Kabuki trug sogar Zuhause Frauenkleidung. Obwohl er Vater mehrerer Söhne war. Wie eingangs erwähnt ist der Begriff des Genderbending, also des Herausbrechens aus der Rolle des eigenen Geschlechts nichts neues. Und auch wenn es in der westlichen Welt geradezu als unnormal gebrandmarkt wird, hat es im asiatischen Raum einen komplett anderen Stellenwert.

Zitat
Womit wir wieder beim Anfang wären: Definiert uns unser Geschlecht? Darf ich als Mann in Frauenkleidung herumlaufen und als Frau in Männerkleidung? Ist es in Ordnung, wenn ich als Mann auch „weibliche Verhaltensweisen“ an den Tag lege und umgekehrt? Die beste Antwort dazu gibt wahrscheinlich Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ oder kurz gesagt „Macht doch was ihr wollt, solange ihr anderen damit nicht schadet“. Und vergesst nicht, „Schottenröcke“ sind auch männlich!

Es gibt eine Welt außerhalb des "Westens".

LG
Hajo
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Offline MAS

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Der Stolperstein dürfte dieser Satzteil sein:

Zitat
oder das Sittengesetz verstößt

Darüber lässt sich trefflich streiten.

Frage an die Juristen unter uns: Ist "Sittengesetz" ein juristischer Begriff und wenn ja, wie ist er definiert?

LG, Micha
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rockability

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 § 183 StGB

"Der Paragraph 183 StGB beschrieb ursprünglich geschlechtsneutral den Straftatbestand der "Unzüchtige Handlungen". Heute ist es ein sexistischer Paragraph, der nur Männer wegen "exhibitionistische Handlungen" Strafe androht."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html

"vom 6. August 2001 war eine Frau angeklagt, die es sich zur Gewohnheit gemacht hatte, nackt durch den Wald und auch über Verkehrsstraßen zu reiten. Ein Autofahrer war so verblüfft und irritiert über diesen Anblick, dass er das Steuer verriss und seinen funkelnagelneuen BMW gegen einen Baum setzte. Er selbst verlor dabei das Bewusstsein und brach sich die Nase. Zur Überraschung aller fordert sogar der Staatsanwalt Freispruch, weil Exhibitionismus[wp] bekanntlich nur bei Männern strafbar ist. Richterin Salesch kann aus dem Verhalten der Beklagten wenigstens noch eine Ordnungswidrigkeit machen, die sie mit 200,- DM Strafe beziffert. Das war's. Die Beklagte bekundete, keinen Grund zu sehen, sich in Zukunft ein neues Hobby zu suchen" Quelle: Männerrat. http://web.archive.org/web/20080125082757/http://www.maennerrat.de/aktuell0108.htm

Stell dich noch nicht immer so unbeholfen oder "begriffsstutzig an, was damit gemeint sein könnte oder sich an Nebensächlichkeiten hochzuzziehen. LG.

Offline MAS

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Nico,

Hobbyjuristerei kann ich auch betreiben, aber ich fragte die Profijuristen unter uns. Ingo ist doch einer. Sonst noch wer?

LG, Micha
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"Der Begriff Sittengesetz ist kein Gesetz im klassischen Sinne, sondern umfasst Regelungen, die der jeweiligen Moral- und Wertvorstellung entsprechen."

Die jeweiligen Moral- und Wertvorstellung unterliegen im Laufe der Zeit natürlich Veränderungen.

Somit könnte das Tragen von Röcken gegen Sittengesetze verstoßen. Ob diese Verstöße straf- oder zivilrechtlich sanktioniert werden, ist eine ganz andere Frage.
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"Der Begriff Sittengesetz ist kein Gesetz im klassischen Sinne, sondern umfasst Regelungen, die der jeweiligen Moral- und Wertvorstellung entsprechen."

In diese Richtung geht mein Denken. Aber lasst doch mal einen Profijuristen antworten.

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Offline Bonfreund

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 ;D Sittenwidrig ist wohl, wenn der Po zu weit unterm Rock hervor schaut.  :o

rockability

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"Der Begriff Sittengesetz ist kein Gesetz im klassischen Sinne, sondern umfasst Regelungen, die der jeweiligen Moral- und Wertvorstellung entsprechen."

In diese Richtung geht mein Denken. Aber lasst doch mal einen Profijuristen antworten.

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Die Sittenwidrigkeit gilt nur für Cis-Männer. Wenn bei Mädels der Po zu weit aus der Hotpants hängt, regt sich keine*r auf oder rümpft die Nase. Schon oft gesehen.

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"Der Begriff Sittengesetz ist kein Gesetz im klassischen Sinne, sondern umfasst Regelungen, die der jeweiligen Moral- und Wertvorstellung entsprechen."

In diese Richtung geht mein Denken. Aber lasst doch mal einen Profijuristen antworten.

LG, Micha
Die Sittenwidrigkeit gilt nur für Cis-Männer. Wenn bei Mädels der Po zu weit aus der Hotpants hängt, regt sich keine*r auf oder rümpft die Nase. Schon oft gesehen.

Ist Naserümpfen eine juristische Kategorie?

"War seinen Po zeigt, wird mit Naserümpfen nicht unter zwei Jahren bestraft!"  ;D

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Was du nicht gerne hören willst, ziehst du gern ins lächerliche, stimmt's?

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Was du nicht gerne hören willst, ziehst du gern ins lächerliche, stimmt's?

Nico,

ich schrieb mehrmals, ich hätte gerne eine juristische Expertise von einem professionellen Juristen, darüber, welche Rolle das Sittengesetz in der aktuellen bundesdeutschen Rechtsprechung spielt. Und da kommst Du mit Naserümpfen. Wie sollte ich anders, als das ins Lächerliche zu ziehen?

Und Ingo scheint hier nicht mitzulesen.

Aber hier steht was dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Sittengesetz, was mir aber auch noch zu schwammig ist.

LG, Micha

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rockability

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Ich hab dir aber einen Link gegeben,wo genau geschrieben steht wie und welche Richter darüber entschieden haben. Quasi von denen, aus erster Hand.

Offline MAS

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Ich hab dir aber einen Link gegeben,wo genau geschrieben steht wie und welche Richter darüber entschieden haben. Quasi von denen, aus erster Hand.

Ich habe das Wort "Sittlichkeit" oder "Sittlichkeitsgesetz" in dem Bundesverfassungsgerichtsurte il aber nicht gefunden.

In dem anderen Text kommen Wörter wie "Sitte" und "Sittlichkeit" im Zusammenhang mit Bergbau und Wehrpflicht vor.

Das sind Spezialfälle.

Was mir aber fehlt: Wie ist die juristische Einordnung von Sitte, Sittlichkeit usw. in die Gesetzgebung? Wie wird definiert, was gerade Sitte ist, was ein Verstoß gegen Sitte ist und wie ein solcher Verstoß geahndet wird.

Was ist ein unsittlicher Vetragsabschluss? Gibt es unsittliche Kleidung (also juristisch gesehen)? Usw. usf.

Ich will dazu keine maskulinischen oder feministischen Meinungen lesen, sondern von professionellem Sachverstand geprägte Informationen, die ich als juristischer Laie aber auch verstehen kann.

Ich erwarte nicht unbedingt, dass es dafür einen Fachmann hier im Forum gibt. Dann bleibt die Frage eben offen. Aber eigene Meinungen als Expertisen ausgegeben möchte ich eben nicht lesen.

LG, Micha 
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rockability

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Das ist das dazugehörige Urteil der Verfassungsbeschwerde der offiziellen Stelle. Es steht im StGB, was mit Sittenwidrigkeit verbunden wird.
Zitat
das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 7. November 1997 - 5 Ds 19 Js 498/97 -,
 2. mittelbar gegen § 183 Abs. 1 StGB 

hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin

Präsidentin Limbach
 und die Richter Winter,
 Hassemer

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
 am 22. März 1999 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe:



Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die in § 183 StGB enthaltene Strafdrohung verfassungsgemäß ist, obwohl sie sich nur gegen männliche Täter richtet. Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
vin Bergbau und Wehrpflicht steht in dem Urteil nichts.

Offline GuidoB

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Offtopic:
Komisch ist, dass egal zu welchem Thema hier etwas geschrieben wird, es häufig auf Recht, Gesetz, Religion und/oder eigene Interpretation (wer hat was, wie geschrieben und wer hat es dann doch wieder anders verstanden als es gemeint war) hinaus läuft und es selten bei dem eigentlichen Thema bleibt. Schade...  :-\
Offtopic Ende.

Ontopic:

Ich finde den Jungen jedenfalls sehr mutig und ich wünschte, ich hätte den Mut es ihm gleich zu tun.

Vielleicht sind es gerade diese kleinen Bewegungen auf Facebook, die irgendwann einmal das stupide Schubladendenken mancher Menschen aufbrechen und wir, ohne merkwürdige Blicke oder Kommentare zu kassieren, in unseren Röcken spazieren gehen können.

LG und ein schönes Wochenende
Guido




 

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