Soweit mir bekannt ist, wollte nach 1945 die Administration des damaligen österreichischen Reichsgebietes wieder die staatliche Vereinigung mit den anderen deutschen Gebieten (wie z.B.: spätere BRD und DDR).
Nur durch Intervention und Blockade der russischen Besatzungsmacht wurde das nicht möglich, denn sonst wären die Russen nicht bereit gewesen ihr österreichisches Besatzungsgebiet freizugeben und zu räumen.
Daher mußte sich damals die neue österreichische Regierung zwangsläufig verpflichten keine Wiedervereinigung mit Deutschland zu betreiben und ihr staatliches Außervorbleiben in ihre Verfassung aufzunehmen.
- Sollte ich mich irren, so bitte ich um Berichtigung! -