@Peter: Das nennt man Fahren mit nicht angepasstem Schuhwerk! Das könnte aber noch blöder rauskommen, weil bei einem allfälligen Schaden die Versicherung Regress nehmen kann.
Hallo Seravajan,
den Passus möchte ich sehen! Gibt es nämlich nicht. Es gibt lediglich die Regelung dass der Fahrer für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs inklusive seiner eigenen verantwortlich ist (StVo. § 23 Abs. 1). Schuhwerk im speziellen ist dabei nicht reglementiert. Eine solche Regelung gibt es nur für Berufskraftfahrer. Dort kann aber auch keine Versicherung Stress machen, sondern die Berufsgenossenschaft.
Nur wenn ein Polizist nachweisen kann, dass Du mit dem jeweiligen Schuhwerk Dein Fahrzeug nicht sicher führen kannst, kann und darf er Dir ein Verwarnungsgeld erfolgreich verhängen. Tut der Polizist das ohne diesen Nachweis, hat er vor Gericht keine Chance. Mit Absätzen in denen der Träger / die Trägerin noch ordentlich laufen konnte oder auch barfuß müßte der Polizist also einen handfesten Beweis liefern, dass diese Person mit diesem Schuhwerk ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher bewegen konnte - sehr schwierig und zum Scheitern verurteilt! Du müßtest also in diesem Fall das Verwarnungsgeld ablehnen und auf ein Bußgeld bestehen, damit zum Anwalt gehen und den das machen lassen. Machen die meisten nicht, und deswegen kursiert das Gerücht das wäre verboten.
Achtung Ausnahme! Bei Schuhwerk, in dem der Fuß keinen festen Halt hat wie in FlipFlops oder sonstiges fersenoffenes Schuhwerk ist der Tatbestand "ungeeignetes Schuhwerk" allerdings meines Wissens von den meisten Gerichten anerkannt!Gleiches gilt für Versicherungen: natürlich wollen die sich gerne drücke und versuchen es immer wieder, in letzter Zeit leider auch auf nicht zulässigem Wege - und haben oft Erfolg, weil die Leute vor einem Einspruch zurückschrecken. Richtiger machen diese Erfolge die Vorgehensweise immer noch nicht, denn auch hier gilt: nur wenn die Versicherung
nachweisen kann, dass mit geeignetem Schuhwerk oder auch Kleidung oder oder ... ein Unfall nicht entstanden wäre oder glimpflicher verlaufen wäre, dann hat sie eine reelle Chance auf Regressansprüche.
Pardon, aber nach etlichen Jahren als Arbeitnehmer eines der größten Autoclubs und aufgrund meiner persönlichen Kleidungsvorliebe habe ich dieses Thema schon bis zum Exzess durchgekaut, auch mit den clubeigenen Juristen. Aber es ist so: auch wenn ein Polizist ein Verwarnungsgeld verhängen will, und auch wenn eine Versicherung nicht zahlen will, ist das noch lange nicht immer rechtens. Recht wird vor Gericht gesprochen.
Gruß
Jürgen