Hallo Martin!
Unser Grundgesetz regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Organen und den Bürgern. Es ist allerdings nicht strafbewehrt, das heisst ein Verstoss zieht nicht unmittelbar eine Bestrafung nach sich. Der Bürger kann aber auf Antrag durchzusetzen versuchen, dass das Grundgesetz beachtet wird.
Ist Gleichberechtigung auch tatsaechlich gleiches Recht?
Gleichberechtigung heisst zunächst einmal, dass jeder Mensch die gleichen Rechte hat. Ob er die auch ausüben kann, steht auf einem anderen Blatt. Ein Beispiel: Jeder Mensch hat das Recht, Kinder zu gebären. Männer können das aufgrund ihrer Anatomie natürlich nicht, aber das Recht hätten sie. Bei uns wird in der gesellschaftlichen Diskussion immer Gleichberechtigung mit Gleichmacherei verwechselt. Aber um Gleichmacherei geht es dabei nicht, denn keine zwei Menschen sind gleich, nicht einmal eineiige Zwillinge.
Leider wird das Grundgesetz und die darin festgeschriebene Gleichberechtigung oft missachtet. So gibt es im deutschen öffentlichen Dienst eine massive Frauenbevorzugung durch Quotenregelungen. Das führt dazu, dass selbst in Bereichen, in denen bereits weit über die Hälfte der Beschäftigten Frauen sind, trotzdem weiter nur Frauen eingestellt werden, zum Beispiel in den Schulen, wo es weit über 90 % nur Lehrerinnen gibt.
Ein Schulbeispiel ist die Männerwehrpflicht. Deutschland ist in Europa eines der wenigen Länder, wenn nicht sogar das einzigste, die noch Wehrpflicht haben. Und das in einer Zeit, wo nicht frustierte Rekruten gebraucht werden, die mit der Zahnbürste Panzer polieren, sondern hochspezialisierte Techniker, die mit den High-Tech-Waffen auch effektiv umgehen können. Als in den 50er Jahren die Wehrpflicht eingeführt wurde, da existierte der Artikel 3 schon und war in Kraft. Dieser Artikel verbietet Benachteiligungen wegen des Geschlechtes. Eine entsprechende Änderung, die zur Einführung der Wehrpflicht nur für Männer eigentlich notwendig gewesen wäre, hatte damals keine Chance, durchs Parlament zu kommen. Also hat man getrickst und einfach einen Zusatzartikel 12a eingeführt, der eigentlich wegen der Gültigkeit des Art. 3 nicht hätte eingeführt werden dürfen. Regelmäßig werden Forderungen, die Wehrpflicht wegen Verstosses gegen Art. 3 GG abzuschaffen (Frauen brauchen diese Dienste nicht zu leisten) von den Staatsfeministinnen damit abgewehrt, dass Frauen ja die Kinder bekommen und deswegen die einseitige Belastung der Männer mit den Dienstpflichten als Ausgleich dafür berechtigt sei. Nur: Ich habe noch nie was davon gehört, dass Frauen
verpflichtet sind, Kinder zu gebären.
Und eben auch in der Kleidungsfrage sind Männer gegenüber den Frauen ausnahmslos benachteiligt. Auch bei normalem Wetter dürfen Frauen erheblich freizügigere Kleidung tragen als die Männer, ohne gleich als unseriös zu gelten. Obwohl sich manche wirklich kleiden wie die Hafennutten. Bei der gerade zuendegegangenen 8-wöchigen Hitzeperiode hat die Kölner Polizei den Polizistinnen das Tragen von Röcken erlaubt, die Polizisten durften nicht mal Shorts tragen. Ist die Gesundheit von Männern weniger wert als die von Frauen? Gleichberechtigung? Gleichbehandlung? Ich verstehe darunter etwas anderes.
In vielen Fällen sind Ungleichbehandlungen durch deutsche Gerichte vom Europäischen Gerichtshof gerügt worden und der EG hat die Bundesrepublik regelmässig zu sehr hohen Geldstrafen verurteilt. Die haben lieber gezahlt (Deutschland hat ja soooooooo viel Geld) als die angeprangerten Mißstände zu beseitigen.
Deutschland und Gleichberechtigung - ich weiss nicht. Ich weiss nur eines: Papier ist geduldig. Und das Grundgesetz steht auf Papier, aber auch nur da!
Schönen Gruss an die Gestade der Grossen Seen vom Ufer des Rheines.
Ferdi