Ich habe gurndsätzlich nicht dagegen, wenn Fotos von mir im Netz zu finden sind, auch durch Raubkopien, aber wenn dann der Zugang zu der Seite nur durch Anmeldung möglich ist, find ich das unangemessen: Zuerst ein Bild klauen und dann den Zugang beschränken. Das dürfte nicht sein!
LG, Micha
Dann hast du den Sinn von Pinterest nicht verstanden.
Pinterest ist ein soziales Netzwerk, in dem Nutzer Bilderkollektionen mit Beschreibungen an virtuelle Pinnwände pinnen können. Die Idee hinter Pinterest ist der gemeinsame Austausch über verschiedene Hobbys, Interessen und Einkaufstipps mithilfe virtueller Pinnwände. Andere Nutzer können dieses Bild ebenfalls repinnen, ihren Gefallen daran ausdrücken oder es kommentieren. Diese können öffentlich und seit Ende 2012 auch privat abgespeichert werden. Das hat alles nix mit Klauen zu tun und Accounts dienen dem anpinnen von Bildern und Bindung von Mitgliedern. Es ist weniger für Zaungäste gedacht. Siehe fett gedrucktes.
Ich habe mich mit Pintertest nicht beschäftigt, aber mit Bildrecht. Es gibt haargenau zwei Personen, die die die Rechte an einem Bild haben:
1. Der Fotograf bzw. die Fotografin: Er*sie ist der*die Eigentümer*in des Bildes.
2. Der*die auf dem Bild abgebildete: Er*sie hat das alleinige Recht, die Veröffentlichung des Bildes zu erlauben oder zu verbieten.
Kommt es zwischen 1. und 2. zu einem Streit, sieht es so aus, dass 2. von 1. nicht die Herausgabe des Bildes verlangen darf, aber 1. das Bild nicht ohne die Erlaubnis von 2. veröffentlichen.
Was die auf Rockmode veröffentlichten Bilder angeht, so sind sie Teil des Persönlichkeitsrechtes der abgebildeten Personen.
Vgl.
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html und dann vgl.
http://www.rockmode.de/index.php?action=imprintWer also ein Foto, das auf Rockmode veröffentlichti ist, herunterkopiert und es woanders ins Netz stellt, begeht - jetzt bin ich nicht sicher - eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, und zwar gegenüber dem*der Fotograf*in und dem*der Abgebildeten.
Aber es ist dann sicher ein Antragsdelikt, was heißt, dass der Geschädigte es zur Anzeige bringen kann, aber nicht muss, und die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nur tätig werden muss, wenn es zur Anzeige gekommen ist.
Wenn als weder der'die Fotograf*in, noch der*die Abgebildete es zur Anzeige bringe, erfolgt keine Strafverfolgung.
Ich habe nicht vor, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen, aber ärgere mich schon darüber, dass es dort ein Bild von mir - in dem Fall bis ich Fotograf und Abgebildeter - auf einer Seite gibt, ohne dass ich um Erlaubnis gefragt wurde, und dass ich keinen Zugriff auf diese Seite habe, ohne mich dort anzumelden.
LG, Micha