Autor Thema: Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil  (Gelesen 3262 mal)

Offline DesigualHarry

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Hallo!

Eigentlich wollte die FPÖ nur gegen das Versammlungsverbot im Jänner klagen, aber der Richter hat gleich die ganzen Corona Massnahmen inklusive PCR Test als Rechtswidrig erklärt:

Hier der Artikel aus einem Mainstream Medium:

https://www.derstandard.at/story/2000125498596/fpoe-versammlung-im-jaenner-wurde-von-polizei-zu-unrecht-untersagt

Interessant bei diesem Artikel sind die Kommentare, wo der Richter plötzlich zum "Querdenker" wird...

Hier ein guter Bericht aus einem freien Medium:

https://tkp.at/2021/03/31/verwaltungsgericht-korrigiert-falsche-ansichten-von-corona-kommission-und-wiener-gesundheitsdienst/

Für mich ist dieses Urteil ein echter Lichtblick,  Zusätzlich zur Blockade der Eintrittstest für den Handel und den grünen Pass, wenigstens mal für 8 Wochen.

Es wird aber leider noch ein paar solcher Urteile brauchen um die ganze Fake Pandemie zu beenden.

culture skirt

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #1 am: 31.03.2021 23:43 »

Interessant bei diesem Artikel sind die Kommentare, wo der Richter plötzlich zum "Querdenker" wird...


Es wird aber leider noch ein paar solcher Urteile brauchen um die ganze Fake Pandemie zu beenden.
Nicht dass es dir hier noch ergeht wie dem Richter.

wg84

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #2 am: 01.04.2021 06:35 »
...aber der Richter hat gleich die ganzen Corona Massnahmen inklusive PCR Test als Rechtswidrig erklärt:
Lies noch mal genau, denn das hat er nicht.
Das das Verbot von Demos vor Gericht nicht halten wird, war zu erwarten. Vom Demoverbot halt ich persönlich auch nichts. 

Offline doppelrock

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #3 am: 01.04.2021 08:15 »
Auch aus Belgien gibt es gute Nachrichten. Dort fordert ein Gericht die Aufhebung der Maßnahmen bis Monatsende. Ist aber noch nicht endgültig und die Regierung wird versuchen, das mit einer Neuformulierung der Texte zu umgehen.

Aber es zeigt sich, dass es noch unabhängig entscheidende Richter gibt.


Offline ChrisBB

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #4 am: 01.04.2021 09:33 »
Und ich finde es derart unanständig, die Corona-Schutzmaßnahmen immer wieder in Frage zu stellen. Wir hatten erst diese Woche einen Todesfall in der nahen Verwandtschaft!

3 Wochen totalen Lockdown der scharfen Art, das braucht es jetzt. Versammlungsfreiheit wird nur noch online erlaubt.

Gruß,
ChrisBB

culture skirt

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #5 am: 01.04.2021 11:57 »
3 Wochen totalen Lockdown der scharfen Art, das braucht es jetzt. Versammlungsfreiheit wird nur noch online erlaubt.

Gruß,
ChrisBB
Und von was leben dann die Menschen, wenn die kein Geld mehr verdienen können? Ein Lockdown geht dann schon über ein halbes Jahr, wie es jetzt immer üblich war. Gaststätten haben schon bald 2 Jahre durchgängig keine Einnahmen. Was arbeitest du?
Glaubst du ernsthaft, dass dieses Corona nach 3 Wochen sagt, och gut, jetzt hab ich keine Lust mehr und verschwinde. Nach 3 Wochen geht das wieder von vorne los weil es immer da sein wird. Und das wird solange gehen, bis alle schwachen, die das Virus von nicht von selbst wegstecken, weg sind. Egal wie gemein das klingt. Das ist die bittere Wahrheit.


Gruß
Jule

Offline Lars

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #6 am: 01.04.2021 22:37 »
3 Wochen totalen Lockdown der scharfen Art, das braucht es jetzt. Versammlungsfreiheit wird nur noch online erlaubt.

Die werden vielleicht kommen, um uns danach neue "Freiheiten" besser verkaufen zu können ....
Schützen die Grünen die Natur?
Oder müssen wir die Natur vor den Grünen schützen?

culture skirt

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #7 am: 02.04.2021 01:12 »
3 Wochen totalen Lockdown der scharfen Art, das braucht es jetzt. Versammlungsfreiheit wird nur noch online erlaubt.

Die werden vielleicht kommen, um uns danach neue "Freiheiten" besser verkaufen zu können ....
Na klar kommt das alles. Genau wie die Impfpflicht kommen wird, damit du dich freikaufen kannst. Heute früh habe ich gehört, dass irgendeine Berufsgruppe.. ach ja die Kindergärtnerinnen sind es, sich impfen lassen müssen, damit sie ihren Beruf weiter nachgehen dürfen. So kann man auch subtil eine Impfpflicht durchdrücken, ohne offiziell eine Impfpflicht auszusprechen.

culture skirt

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #8 am: 02.04.2021 01:15 »
Jetzt haben sie ja auch eine franzöische Mutante gefunden, die angeblich vom PCR Test nicht erkannt wird und in der Bretagne alle in einen Krankenhaus daran von hü nach hot gestorben sind.

Offline doppelrock

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #9 am: 05.04.2021 14:13 »
@ChrisBB:
Und ich finde es nicht unanständig, die Maßnahmen zu hinterfragen, sondern zu behaupten, dass man sie nicht hinterfragen darf. Mittlerweile gibt es zig Vergleiche, die belegen, dass die harten Maßnahmen nicht nur nicht nützen, sondern sogar den Menschen schaden (und der Wirtschaft).
Die Befürworter scheinen sich aber ohne Nachfragen nur auf die eigentlich unmögliche Ausrottung einer Virus-Sorte zu konzentrieren bei totaler Ausblendung sämtlicher Kollateralschäden. Da interessieren plötzlich nicht mehr die Schäden an Kindern und Alten, die man vorgibt zu schützen.

Bei allem Verständnis für die Trauer bei Verlust eines Angehörigen: Wir hier wissen nix über die Person, deshalb die Fragen: Wie alt war die Person? Hatte sie Vorerkrankungen, die das Risiko zu sterben, erhöhen konnten? Gab es Zivilisationskrankheiten? Äußere Umstände, die für eine unausgeglichene Psyche sorgen konnten, etwa Existenzangst durch die Maßnahmen? Ist die Todesursache durch Obduktion eindeutig bestimmt worden? Schnelltest und PCR zählen nicht dazu...

Das sind nach Verlust einer nahestehenden Person garantiert unangenehme Fragen, sie müssen aber gestellt und ehrlich beantwortet werden. Auch, um durch Fakten der Familie anhaltende Angst zu nehmen.

Offline DesigualHarry

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #10 am: 05.04.2021 19:35 »
Hallo!

Online leider nur per Registrierung:

https://www.tt.com/artikel/18002131/schelte-fuer-strategie-bei-corona-tests-kritiker-fuehlen-sich-bestaetigt

Dieser Artikel erschien auch in der gestrigen Printausgabe, Als Thema des Tages auf einer Doppelseite. Die Tiroler Tageszeitung gehört eigentlich zu den Mainstream Medien, und ist Reichweiten stärkste Zeitung in Tirol. Umso überraschender dieser Beitrag.

Der Artikel besteht hauptsächlich aus einem Interview, mit Frau Dagmar Häusler die Mitglied im Auserparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss (ACU)ist. Im Interview stimmt sie mit dem Wiener Urteil in alle Punkten überein. Der Artikel bestreitet also nicht die Richtigkeit des Wiener Urteils, sondern lässt jemanden zu Wort kommen, die die Regierungslinie ablehnt.

Offline doppelrock

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #11 am: 12.04.2021 06:04 »
Danke für die Info. Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile gegen Regierungsmaßnahmen, die aber einfach nicht umgesetzt, sondern durch Vorschriftenänderungen gekontert oder gleich ignoriert werden In dem Punkt sind Kurz und Anschober kein Stück besser oder schlechter als Merkel und Spahn
Beim Sender RTV gibt es einige Interviews zur Lage in Österreich, bei Servus TV die Sendung Talk im Hangar 7.

Offline DesigualHarry

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #12 am: 12.04.2021 08:39 »
Hallo!

Interessant vor allem auch, dass selbst hier die Facktenchecker die Gerichtsurteile für falsch erklären...

Offline doppelrock

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #13 am: 12.04.2021 11:47 »
Dass die sogenannten Faktenchecker und die Firma Correctiv mindestens auf einem Auge blind sind, ist ja nicht neu. Ärgerlich, dass sie immer noch gehört werden.
Denn es sind diese von ihnen übelst kritisierten Richter, die sich an Verfassung und Recht halten, nicht die anderen...

Offline DesigualHarry

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #14 am: 20.04.2021 00:27 »
Hallo!

Passend zu oben hier ein Interview mit Dagmar Häusler, die die Problematik mit dem Testen bei Asymptomatischen erklärt:

https://corona-transition.org/biomedizinische-analytikerin-kritisiert-die-gegenwartige-teststrategie-scharf

Offline doppelrock

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Wie mit unliebsamen Richtern umgegangen wird, zeigt das Beispiel Weimar. Hat für mich nichts mehr mit Demokratie zu tun, wirkt eher wie Diktatur oder Faschismus.

2020news schreibt:
"Wie 2020News soeben erfahren hat, ist bei dem Richter am Amtsgericht Weimar Christian Dettmar am heutigen Tage eine Hausdurchsuchung erfolgt. Sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Richter hatte am 8. April 2021 eine aufsehenerregende, für die Massnahmenpolitik der Regierung sehr unbequeme Entscheidung getroffen.

Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kindswohlverfahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte er bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).

Erstmalig wurde dabei vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen liesse.

Er schrieb: “…die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…”

Der Richter folgte der Einschätzung der Gutachter, dass die Masken nicht zur Virenabwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine krankmachende Infektion nachweisen kann und dass eine asymptomatische Übertragung epidemiologisch in Bezug auf SARS-CoV-2 keine nachweisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die handhabungsbedingte Verkeimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder auswirken. Die Testung in der Schulklassen wäre unnötig, schädigend und zudem datenschutzrechtlich ausgesprochen problematisch.

Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der Mutter: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”

Abschliessend stellte der Richter fest: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.

Die Entscheidung, die 2020News hier näher analysiert hat, hatte für großes Aufsehen gesorgt. Allein von der Webseite von 2020News war sie circa zwei Millionen mal heruntergeladen worden.

In einer Nebenbemerkung am Rande eines Verfahrens mit anderen Beteiligten war die fragliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar ohne nachvollziehbare Begründung als rechtswidrig bezeichnet worden.

Kurz darauf hatte ein Leipziger Richter in einem ähnlich gelagerten Fall völlig rechtsgrundlagenfern einer alleinerziehenden Mutter Gerichtskosten in Höhe von € 18.654,00 für einen nur als fiktiv zu bezeichnenden Streitwert von € 4.120.000,00 – gedeckelt auf € 500.000,00 – auferlegt unter gleichzeitiger Abweisung des Rechtshilfegesuchs für ihre zwei Kinder. Es erscheint naheliegend, dass der Leipziger Richter bei seiner so eklatant vom eigentlich zugrunde zu legenden Streitwert von € 2.500 abweichenden Kostenfestsetzung von sachfremden Erwägungen motiviert gewesen sein dürfte. Bei korrekter Rechtsanwendung wären lediglich € 59,50 Gerichtskosten zu zahlen. Ein Unterschied von € 18.594,50 (!).

Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit Art. 97 I GG garantiert – “Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen” – erfolgte offenbar aus politischen Gründen.

Richter Dettmar wird vertreten vom Hamburger Strafverteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate."

Offline Asterix

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Antw:Verwaltungsgericht in Wien mit brisantem Urteil
« Antwort #16 am: 27.04.2021 12:59 »
Danke, doppelrock. Diese Information über den Richter hab ich gestern bei Reitschuster gelesen. Ich bin entsetzt, was in diesem Land abgeht.

@ChrisBB: mein Beileid wegen deines Bekannten.

Gruß
"Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen" (Giovanni Bosco)

Offline doppelrock

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« Antwort #17 am: 27.04.2021 17:57 »
Ja, Asterix. dass es so schlimm um das Recht bestellt ist, hätte ich vorher nicht geahnt. 
Die eigentliche Straftat und Rechtsbeugung begeht der Richter, der der Mutter das unzulässige Strafgeld verpasst und offensichtlich willkürlich so hoch ansetzt, dass es eine abschreckende Wirkung hat.  Nach meinem Wissen ist das Anrufen des Familiengerichts immer kostenfrei und das Kindeswohl steht an oberster Stelle und hängt nicht davon ab, ob die schädlichen Maßnahmen von Privatpersonen oder dem Staat ausgeführt werden. Demnach ist die Behauptung ebenso falsch, ein Verwaltungsgericht sei zuständig gewesen.

Das wird leider nur in wenigen Medien vollständig und korrekt dargestellt und ich bin gespannt, ob es später eine angemessene Strafe für den Leipziger Richter gibt. Nach meinem Empfinden dürfte er seine Tätigkeit aufgrund der sehr groben Verstöße gegen geltendes Recht NIE mehr ausführen.


 

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