Autor Thema: Urteil zum Persönlichkeitsrecht  (Gelesen 2098 mal)

Offline Ferdi

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Urteil zum Persönlichkeitsrecht
« am: 09.04.2006 22:52 »
Hallo!

Heute in der Wochenendausgabe des Bonner General-Anzeigers gefunden:

Uniformierten Polizisten darf es per Dienstanweisung nicht untersagt werden, "deutlich über den Hemdkragen reichende" Haare zu tragen. Das äußere Erscheinungsbild Polizeibeamter in Uniform hat auf das Ansehen und das Vertrauen der Bevölkerung und die Akzeptanz ihrer Arbeit keinen "erheblichen Einfluß". Lange Haare bei Männern können nicht mehr generell als unseriös oder extravagant angesehen werden - es kommt vielmehr auf die individuelle Gestaltung an. Eine Vorgabe der Frisur greife in das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht ein, so das Bundesverwaltungsgericht.

(AZ: 2 C 3/05)

Na also, es geht doch! Jetzt ging es zwar um die Frisur, aber man kann das Urteil auch leicht auf Röcke als Bestandteil der Bekleidung ausdehnen, ist dieselbe Problematik. Die Betonfront bröselt. Um mit Drafi Deutscher zu singen: "Marmor, Stein und Eisen bricht...".

Es ist nicht mehr undenkbar, dass es eines Tages in einem Verwaltungsgerichtsurteil heisst:

Das äußere Erscheinungsbild Polizeibeamter in Uniform hat auf das Ansehen und das Vertrauen der Bevölkerung und der Akzeptanz ihrer Arbeit keinen "erheblichen Einfluß". Röcke bei Männern können nicht mehr generell als unseriös oder extravagant angesehen werden - es kommt vielmehr auf die individuelle Gestaltung an.

Ein weiterer kleiner Schritt in Richtung auf wirkliche Gleichberechtigung.

Gruss,
Ferdi
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Offline cephalus

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Re:Urteil zum Persönlichkeitsrecht
« Antwort #1 am: 10.04.2006 09:29 »
Hallol Ferdi,
vor ein paar Jahren klang die Rechtssprechung in diesem Themenbereich noch ganz anders. Ich finde es sehr erfreulich, dass die Justiz tolleranter wird, auch wenn ich in der übrigen Gesellschaft eher die umgekehrte Entwicklungsrichtung empfinde.
Cephalus


 

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