Autor Thema: Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)  (Gelesen 12396 mal)

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Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« am: 21.01.2005 15:10 »
Hallo an Alle,

dieses o.g. Gesetz ist momentan i.d. "Mache".

Wäre das auch interessant + vorteilhaft für uns ?

Z.B. wenn ein Homosexueller deswegen am Arbeitsplatz diskriminiert wird, muß sein Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Trifft die Diskriminierung zu, kann der Betroffene seinen Arbeitgeber bis hin zum Schadensersatz verklagen.

Gleiches gilt z.B. auch für Behinderte.
(Hallo Gatito, mein Beh.ausweis habe ich beantragt.)

Diskriminierung gilt allgemein, also nicht nur am Arbeitsplatz.

Gleiches dann auch für männl. Rockträger ? ;D

Gruß

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JuergenB

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #1 am: 21.01.2005 16:27 »
Tja, und damit wir gleich alle wissen worüber diskutiert wird, hier ein Text aus www.lawchannel.de:

Zitat
Anti-Diskriminierungsgesetz und EU-Richtlinien

Das Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG) dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien, die der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beschlossen haben. Die Bundesrepublik ist als EU-Mitglied verpflichtet, diese Richtlinien – meist im Wege eines Gesetzes – in Deutschland umzusetzen.
Die Richtlinien verlangen, dass dem Gebot des Gleichbehandlungs-grundsatzes in Beschäftigung und Beruf sowie im zivil- und sozialrechtlichen Bereich Genüge getan wird. Insbesondere soll die Antirassismus-Richtlinie des Europäischen Rats (2000/43/EG) Benachteiligungen von Menschen im Hinblick auf ihre ethnische Herkunft oder Zugehörigkeit verhindern.

In weiteren Richtlinien werden die Merkmale Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität einbezogen. Die bestehenden rechtlichen Instrumente zum Schutz vor Ungleichbehandlung werden ausgebaut. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes soll der Zugang zu Bildung, Gesundheits- und Sozialleistungen und zu öffentlich angebotenen Gütern besser gewährleistet werden.

Obwohl zunächst eine Umsetzung der Richtlinien „Eins zu Eins“ geplant war, geht nunmehr das Antidiskriminierungsgesetz über die europäischen Vorgaben weit hinaus: Abschnitt 3 des Gesetzes enthält Regelungen zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr, die nicht nur der Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen soll, sondern darüber hinaus auch die Merkmale Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht einbezieht. Ansonsten seien - so der Gesetzentwurf - „wesentliche Bereiche des rechtlichen Lebens aus dem Benachteiligungschutz ausgeklammert“.

Diese Ausweitung auf dem Gebiet des Privatrechts hat beispielsweise zur Folge, dass ein Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht aus Gründen versagen darf, die auf einem der genannten Merkmale beruhen. Oder: Ein Hotel kann nun nicht mehr die Aufnahme gleichgeschlechtlicher Paare verweigern. Auch private Versicherungen dürfen nicht mehr ohne sachlichen Grund nach Alter, Geschlecht etc. differenzieren. Rechtsgeschäfte im so genannten „privaten Nähebereich“ bleiben allerdings grundsätzlich vom Antidiskriminierungsgesetz ausgeschlossen.

Gerade auch im Arbeitsrecht stehen einige Neuregelungen zum Schutz vor Diskriminierung an. So werden Ansprüche auf Schadensersatz des Arbeitnehmers ausgebaut, der Betriebsrat und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft erhalten erweiterte Klagemöglichkeiten. Auf der anderen Seite befürchten Kritiker, dass etwa eine Lohndifferenzierung nach Leistung schwieriger werden könnte. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Arbeitsleben durch die erwähnten Änderungen im Privatrecht sind noch nicht abzuschätzen. Das Antidiskriminierungsgesetz stärkt jedoch die Rechte des einzelnen Bürgers.

Rechtsanwalt Wolfgang Kotsch
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Tel. 030 / 21 91 79 40
E-Mail: RAKotsch@gmx.de

Gruß
JürgenB

Offline Gatito

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #2 am: 21.01.2005 19:14 »
Allo Skirttrender,

dann viel Glück. Gut wäre es, wenn man dir noch ein "G" an den Grad der Behinderung anhängt. Hat gewisse Vorteile.

Gatito
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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #3 am: 21.01.2005 19:33 »
Hi an Alle,  (habe ich v. parsimony-Forum hierher kopiert)
 
>können Männer in Zukunft leichter durchsetzen, dass sie gleich behandelt >werden. Wenn also z. B. Frauen das wahlweise Tragen von Röcken und Hosen >erlaubt wird, können Männer das in Zukunft leichter für sich durchsetzen.

So sehe ich dieses Gesetz für uns.

Wenn uns dass Jemand verbieten will, z.B. ein Arbeitgeber, weisen wir auf das Gesetz hin, und drohen mit einer Klage wg. Diskriminierung (ist sogar bereits EU-Recht) und ggf. auf Schadensersatz. Mit Presse, Medien und dem ganzen tam-tam.

Wie blitzeschnelle wird dann Jeder, und gerade Arbeitgeber ganz "freundlich", und erlaubt ab sofort jeden Rock, damit seine Firma nicht in großen Lettern am "Medienpranger" stehen ? *grins*

Gerade in diesem Gesetz sind so viele Varianten genannt, mehr noch als das EU-Recht, daß Keiner mehr von Denen durchblickt, und lieber keine Klage riskiert. *grübel* Fällt Männerrock jetzt unter Geschlecht, oder unter sexuelle Orientierung ???

>Gruss,

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Offline hirti

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #4 am: 24.01.2005 17:32 »
Hi Skirttrender!

Ich denke nicht dass irgendjemand freundlich zu dir sein wird wenn du ihn mit Klagen und Presse und Co einzuschüchtern versuchst, am allerwenigsten ein Arbeitgeber.
Wie einfach es ist, jemanden auf ganz legalem Weg aus der Firma zu boxen, das hast ja auch schon du selber beschrieben.
Bevor ich zu solchen Mitteln greifen muss um anziehen zu können was ich will, lasse ich es. Entweder den Job oder das was ich anziehen will, je nach persönlicher Gewichtung.

Gruß von hirti

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #5 am: 24.01.2005 19:02 »
Hi hirti,

Ich denke nicht dass irgendjemand freundlich zu dir sein wird wenn du ihn mit Klagen und Presse und Co einzuschüchtern versuchst, am allerwenigsten ein Arbeitgeber.

Richtig, aber bis es zu diesem Punkt kommt, ist vorher schon was passiert. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel, und die grundsätzliche Frage, was Einem wichtiger ist.

Diese "Einschücherung" habe ich erfolgreich letztes Jahr eingesetzt, gegen das hiesige Arbeitsamt, also eine staatl. Behörde, von der ich als Arbeitsloser abhängig bin. Und schließlich den Sieg gegen das Amt errungen. Bis heute keine Repressalien deswegen erfahren, im Gegenteil. Die wissen jetzt, wie wild ich werden kann, und lassen mich lieber in Ruhe.
 
Man soll daraus auch keine "Welt-Revolution" machen. Kein Rock am Arbeitsplatz, na und ? Der Tag hat 24 Stunden. Acht Stunden für den Chef, eine Stunde Mittagspause, acht Stunden für den  Schlaf, bleiben immer noch sieben Stunden für den Rock, ...das ist auch schon immerhin was.
`ups, sorry, ich vergaß Deine Partnerin. *seufz*

Österreicher  ? Sind die toleranter als die Deutschen betreffs Rock ?  Ich weiß es nicht, ich denke vielleicht.

Ich habe persönlich nur gute Erfahrungen mit Österreichern gemacht. Und ich schätze allgemein Österreicher höher und besser, als die Deutschen ein.

Gruß

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JuergenB

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #6 am: 24.01.2005 21:27 »
Hallo hirti, hallo Skirttrender,

wie weit es in D mit dem Arbeitgeber gehen kann, wozu ein solches Gesetz gut ist? Na, dann lest einfach folgenden realen Brief eines Personalchefs einer gewerkschaftlichen Organisation (!)an seinen Mitarbeiter:

Zitat
Lieber Kollege ...,

wie ich soeben erfahren habe, sind Sie bis 02. Februar 2005 arbeitsunfähig krank geschrieben.

Da mithin die wiederholten Versuche, ein Personalgespräch zu terminieren, an Ihrer andauernden Arbeitsunfähigkeit gescheitert sind, bitte ich um Stellungnahme zu folgendem Vorgang, der sich anläßlich Ihres Promotion-Einsatzes am 04. Dezember 2004 im ...-Markt in Wiesbaden ereignet hat.

Nach Angaben von Zeugen, die Sie einwandfrei als unseren Mitarbeiter identifiziert haben, sollten Sie in Frauenkleidung (Rock und Stiefel) aufgetreten sein.

Da dies im Rahmen bestehender Konventionen nicht geeignet sein dürfte in bzw. an einem ...-Markt ...uns... zu präsentieren, bitte ich um Ihre unverzügliche Stellungnahme zu diesem Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen

Na, ich bin mal gespannt wie sich das entwickelt?

Gruß
JürgenB

Offline Günter

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #7 am: 24.01.2005 22:28 »
Hallo Juergen,
dies ist halt so bei gewerkschaftlichen Organisationen, die sind in der Regel die schlechtesten Arbeitgeber.
Aber in diesem speziellen Fall ; Ab zum Anwalt der Personallchef soll die Zeugen namentlich benennen. Kann er in der Regel nicht ! Damit hat er bereits verloren.
Tatsache ist jedoch , sollte er die Zeugen benennen können, daß er recht gute Karten hat, derjenige der im Rock auf einer Veranstaltung mit Kunden Auftritt, kann sehr wohl mit einer Abmahnung rechnen. Was übrigens nicht nur im Rock der Fall ist , Grund genug kann auch schon eine Jeans mit T-Shirt sein wenn gewöhnlich bei einer solchen Veranstaltung Anzug getragen wird. Im Job repräsentiert der Mitarbeiter halt nicht sich, sondern die Firma.
Da sind nunmal alle Gleichheitsgrundsätze nicht anzuwenden.
That's Life.
Günter
Alle sagten : "Das geht nicht" und dann kam einer und machte es.

JuergenB

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #8 am: 24.01.2005 23:50 »
Hallo Günter,

da liegst Du etwas daneben. Das mit den Zeugen steht definitiv außer Frage, da der Betroffene zu seiner Kleidung steht. Der Anwalt wurde bereits eingeschaltet, die Sache verhält sich wie folgt: Der Kleidungsstil (Jeans, Firmen-Poloshirt, Firmenjacke) wurde gewahrt. Es dreht sich tatsächlich nur um die Frage Jeansrock oder Jeanshose.

Art. 2 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) wird durch jeden Arbeitsvertrag eingeschränkt. Wie weit, das steht im jeweiligen Vertragswerk. Hier war keine Einschränkung der Kleidung gegeben, auch nicht durch zusätzliche Dienstanweisung. Eingeschränkt werden kann auch nur, wofür der Arbeitgeber begründetes Interesse nachweist. (Erscheinungsbild, Sicherheitsvorschriften, ...)

Wenn also das Unternehmen auf ein einheitliches Erscheinungsbild Wert legt, muß der Arbeitnehmer dies wahren. Wird jedoch fortwährend toleriert, daß Kolleginnen gleiche Tätigkeiten im Rock ausüben, wäre eine Einschränkung des Mannes auf Hose eine nur schwer nachvollziehbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte und ein nicht hinzunehmender Verstoß gegen Art. 3 GG (Gleichberechtigung) - zumal eine solche Einschränkung nicht schriftlich manifestiert war!

Einzig stichhaltig könnte der Absatz "Da dies im Rahmen bestehender Konventionen nicht geeignet sein dürfte in bzw. an einem ...-Markt ...uns... zu präsentieren" sein. Hierzu muß er aber Beweise (Kunden) vorbringen, die sich tatsächlich nicht nur am Outfit gestört haben, sondern deswegen nicht zum Vertragsabschluß kamen! Gegenbeweise des Betroffenen, indem er Zeugen bringt die sich gerade dadurch positiv angesprochen fühlten, sind allerdings dagegen zu werten. Sollte es tatsächlich so weit kommen, denken wir aus den Foren ausreichend Zeugen zu finden.

Die besondere Situation des Betroffenen ist, daß er in einem sowieso zum 31.03. betriebsbedingt gekündigten Arbeitsverhältnis steht, der Arbeitgeber damit eh schon weiter zahlen muß als er ursprünglich wollte (die erste Kündigung ging zum 30.09.) und dazu noch ein Abfindung. Er hofft jetzt offensichtlich, noch einen Grund zur fristlosen personenbedingten Kündigung zu finden und damit weitere Zahlungen einzusparen.

In dieser Situation denkt der Betroffene jetzt über eine Möglichkeit nach, noch ein Verfahren wegen Diskriminierung oder ähnlichem nachzuschieben. Entsprechende Möglichkeiten werden zur Zeit abgecheckt. Dies wäre ein kleiner Denkzettel für den Arbeitgeber, und wieder viel Potential für Medieninteresse am Männerrock.

Gruß
JürgenB

Offline Gatito

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #9 am: 25.01.2005 00:58 »
Allo,

Günter:
Ich erinner mich an diverse Ausführungen von dir, warum du zum Thema Rock es bevorzugst, "ganz artig und gehorsam zu sein (Firma")".

Was die Geschichte mit Jürgen betrifft:

Jürgen, lass uns mal bei Gelegenheit skypen, der perverse Teil in mir (Juristenhirn) hat da eine sooooooooooooooooo blse Idee.

Gatito
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Offline Wolfgang

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #10 am: 25.01.2005 15:00 »
Hallo Zusammen,

ich wüßte mal gerne, was das geplante Antidiskriminierungsgesetz mit dem Thema Rock am Mann in Deutschland zu tun haben soll.

1. Männer dürfen Röcke tragen, das ist unumstritten. Wir tun es ja auch. ;D

2. Kleidervorschriften in den Unternehmen sind soviel ich weiß unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (meines Erachtens sogar vom EUGH festgestellt, z.B. in Verbindung mit Publikumsverkehr, Repräsentationspflichten etc.). >:(
Wichtig wäre, dass dies bereits vor der Einstellung klar ist.

3. Ob man sich wohlfühlt im Rock am Arbeitsplatz, ist eine Frage, wie man
- böse Blicke
- Getuschel
- Gerinse
- Gelächter
- Gespräche hinter vorgehaltener  Hand
verkraftet, abwehrt oder sonst wie registriert bzw. würdigt. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern.

Das hat aber meines Erachtens nach alles nichts mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu tun, zumindest rechtlich gesehen. Ich wehre mich sogar dagegen, dass ich derzeit ein Gesetz brauche, um mich im Rock auf die Straße oder an die Arbeit zu begeben.

Das wäre genauso, als wenn sich jemand auf ein neues Gesetz freut, das "ein 600-er Mercedes"  demnächst endlich am Straßenverkehr teilnehmen darf (jeder Vergleich hinkt, ich weiß, aber wenigsten habe ich Männerröcke mit einem 600-er verglichen ;D).

Gut, moralisch gesehen könnte das neue Gesetz für den/die  ein oder andere/n eine Bestätigung darstellen.

Liebe Grüße aus Bayern

Wolfgang  


Zitat Adenauer: Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich...

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #11 am: 25.01.2005 15:31 »
Hallo JürgenB,

daß ist jetzt der Ernstfall - Ein Mann-im-Rock muß deswegen kämpfen.

Wie lang war der betreffende Jeansrock ?

Mein Angebot an den Betroffenen: Eine schriftliche Erklärung von mir, mit kompl. Adresse und Unterschrift, daß bei mir der lange Jeansrock (5 verschiedene Modelle) als männliches Bekleidungsstück seit zwei Jahren öff. anerkannt / akzeptiert / toleriert wird.  Zur Vorlage bei dem Arbeitgeber.

Dann kann dieser Arbeitgeber sich Gedanken machen, ob seine "Konventionen" überhaupt noch bestehen, oder evtl.  inzwischen veraltet sind ? Da ist ein Update dringend fällig.

Was haltet Ihr davon ? Was hält sein Anwalt davon ? Wer will auch so mitmachen ?
Je mehr Briefe, desto weniger Argumente gegen den Rock.

Jeansrock="Frauenkleidung"  >: - nee.
Wo gerade der Jeansrock am ehesten unisex ist, analog zur Jeanshose.

Und es gibt versch. Hersteller, die Jeansröcke für Männer herstellen. Diese Internet-Seiten ausdrucken, wäre auch eine Beigabe. ;)

Ansonsten hast Du JürgenB schon alles Wesentliche geposted.

Jedenfalls wäre das ein interesanter Präsedenzfall. Bestimmt eine größere, bekannte Firma. Wenn die am Schluß dem Jeansrock dann doch als männl. Bekleidung zustimmen (müssen). Danach werden die ihre Arbeitsverträge sicher ändern, damit Nachfolgende dann (jur. wasserdicht) keine Jeansröcke mehr tragen dürfen.

Gruß

Skirttrender  (Jeans- und Cordrock-Fan  :D )
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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #12 am: 25.01.2005 15:50 »
Hallo Wolfgang,

Das Wichtigste ist, sich seinen "Platz" / Freiraum zum Rock tragen selber zu erringen.

Zunächst vorher überlegen, ob Einem das am Arbeitsplatz wirklich sooo wichtig ist, und ob man die Nerven hat, das Getratsche zwei Wochen lang durchzustehen.
Danach, schätze ich, wird das Thema langweilig, weil es Jeder bereits täglich gesehen hat, usw.

Evtl. käme eine Abmahnung o.ä. v. Arbeitgeber, worüber man mit ihm noch diskutieren könnte, aber wenig Aussicht hat. Wenn man auf die fehlenden, detaillierten Bestimmungen hinweisen würde, wäre flugs am nächsten Tage diese Bestimmungen auf dem Tisch, zur Unterschrift/Akzeptanz/Unterwerfung.
 
Es konfrontieren zwei "Gesetze". Einerseits das Hausrecht eines Betriebes/Unternehmen, andererseits Grundgesetz, Gleichberechtigungs-Bestimmungen, etc.

Falls bereits Bestimmungen im Arbeitsvertrag, gelten Diese, weil der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift dem (vorher) zugestimmt hat = vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung.

Dresscodes waren bei meinen Jobs im Büro selten, und eher ungeschriebene "Gesetze", nur bei einer Stelle wg. der Krawatte mit Firmen-Logo.

Gruß

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JuergenB

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #13 am: 25.01.2005 23:28 »
Hallo Skirttrender,

zur Beantwortung deiner Frage: es war ein knöchllanger Jeansrock. Weiteres möchte ich zu diesem laufenden Verfahren noch nicht bekanntgeben. Doch, die Stellungnahme (in Abstimmung mit dem Anwalt erstellt):

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

zu dem von Ihnen geschilderten „Vorfall“ nehme ich wie folgt Stellung:

1. Die Aussage, ich sei in „Frauenkleidung“ aufgetreten, ist falsch.
2. Ihre Beschreibung in Klammern „(Rock und Stiefel)“ ist richtig. Es handelte sich hierbei um einen Herrenrock, meine Eltern sind beide gelernte Schneider.

Ich bin nicht davon ausgegangen, den ... hiermit unangemessen zu präsentieren. Im Gegenteil, den bis dahin erfolglosen Standort im Windfang des Marktes, der offensichtlich nicht geeignet war Menschen zum Anhalten zu bewegen, hoffte ich durch diese Maßnahme doch noch zu einem geringen Erfolg zu führen. Einen gewissen Teilerfolg  konnte ich auch erzielen, da durch die Neugierde durchaus der eine oder andere endlich einmal stehen blieb. Für längere und damit erfolgreiche Werbegespräche war es den Menschen im Windfang jedoch zu zugig.

Da mir außerdem arbeitsvertraglich keine Kleidungsvorschrift bekannt ist und bis dahin auch keine entsprechende Dienstanweisung vorlag, bin ich nicht davon ausgegangen gegen eine solche zu verstoßen.

Sollte ich für weitere Einsätze eine solche Dienstanweisung erhalten, werde ich diese selbstverständlich angemessen berücksichtigen,

mit freundlichen Grüßen

Skirttrender, "angemessen berücksichtigen" heißt, wenn die Dienstanweisung angemessen ist. Wird also allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein einheitliches CI vorgeschrieben, so ist das angemessen. Bleibt aber Spielraum, so kann der nicht nur für einzelne (hier: Frauen) gelten, sondern dann wieder für alle. Ansonsten wäre es vom Gesetz her ein unangemessener Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und damit unwirksam.

Ich möchte mal erleben, was passiert, wenn dieser Arbeitgeber allen Hose vorschreibt? Ich garantiere Dir, der hat direkt die Frauenbeauftragte am Hals ;D Schreibt er es nur den Männern vor, dann hat er den Kollegen am Hals, mit Anwalt ;D

Einzig gelingen kann ihm das Fallbezogen, also für eine Aktion, bei der eh keine Frau freiwillig Rock tragen möchte.

Gruß
JürgenB

Offline Skirttrender

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #14 am: 26.01.2005 00:00 »
Hallo JürgenB,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Absolut brilliant  ;D
Herrlich, rhetorisch ein echter Genuss.

Knöchellang, absolut o.k. Mit einem Minirock wäre es schwieriger zu argumentieren.

Vermutlich war es ein Promo-Stand, der bevorzugt Frauen ansprechen soll. (beantworten nicht nötig).
Da ca. 80-90% aller Frauen Rock-am-Mann mögen und schätzen, wäre dieser Jeansrock somit eine echte Förderung des beabsichtigten Erfolges. Mit dieser Argumentation würde am Ende der Jeansrock noch Pflicht werden. Auweia, soo weit wollten wir nicht "schießen" und "treffen". Außerdem darf jeder Mann den Rock-im-Dienst ablehnen, wenn er ihn selber nicht tragen will, selbst wenn es im Arb.vertrag stehen würde.

Und daß die Promo-Aktion wg. des Rockes nicht den gewünschten Erfolg gehabt hätte, kann der Arbeitgeber nicht beweisen.  ;D  Der Betroffene aber mit seiner Argumentation, sowie der o.g. 80-90% Aussage ..... das Gegenteil.

Und schließlich, würde so ein Erscheinungsbild auch andere Männerrock-Fans ansprechen. (M+F)
Männerrock-Gegner waren vermutlich während der ganzen Promo-Aktion keine zu hören.

Mit solchen Beispielen fängt es an. Als Nächstes kämpfen gegen verweigerten Zutritt zu Lokalen, etc., usw. Irgendwann wird es ihnen zu blöde, weiter gegen den Männerrock zu kämpfen. Dann gibt es interne Anweisungen, falls sowas auftaucht, boß nichts zu unternehmen, bringt nur Kosten, Arbeit und Ärger.

Gruß

Skirttrender
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Offline Gatito

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #15 am: 26.01.2005 06:23 »
Allo Jürgen,

Dreh-und Angelpunkt ist die fehlende Dienst anweisung. Dann greift der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz". Da wird es auch schwierig mit den Argument "Firmenschädigend" zu kommen. Denn hierfür  gibt es keinerlei Brweise.

Aber wie kannst du nur sowas tun????? Hast du nicht gelesen, dass man Angst um den Arbeitsplatz haben muß?? Schau mal, hier haben so viele geschrieben, dass sie es bevorzugen, ganz gehorsam in der Firma zu sein , aber was machst du????? Du sehr böser du!!!! :-)

Gatito
)btw: Jürgen, ich warte noch auf eine Antwort auf meine letzte Frage)
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Offline John

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #16 am: 26.01.2005 09:37 »
Mojen,

recht habt Ihr schon, ich glaube aber, das hier.....


3. Ob man sich wohlfühlt im Rock am Arbeitsplatz, ist eine Frage, wie man
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verkraftet, abwehrt oder sonst wie registriert bzw. würdigt. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern.


...ist der Hauptknackpunkt. Es geht glaube ich gar nicht so sehr darum, vor dem Chef zu kuschen, sondern das Auszuhalten, wie das Umfeld reagiert. Ich habe das Glück mit Mobbing nichts zu tun zu haben. Ich kenne aber ziemlich viele Beispiele wo das nicht der Fall ist.

Ich habe auch das Glück in einer Werbeagentur zu arbeiten. Wenn da nicht gerade ein Kundenmeeting angesagt ist, dann kannst Du (im Rahmen) machen was Du willst. Je kreativer, desto besser.

Bei anderen Jobs könnte ich mir schon vorstellen, dass das Getuschel losgeht. Und das fällt für mich unter Mobbing. Und das wiederum über längere Zeit auszuhalten ist schwierig. Natürlich ist Mobbing verboten. Natürlich gibt es Wege gegen Mobbing anzugehen. Aber letztendlich kann man in so einer Situation nur gehen. Menschen in Gruppen sind einfach mal stärker als einer alleine. Dafür hat schon die Evolution gesorgt.

Aus meiner Sicht ist es eher wichtig auszuloten, wie das Umfeld reagiert. Mit denen sitzt man nun mal 8 Stunden am Tag zusammen.

JuergenB

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #17 am: 26.01.2005 22:06 »
)btw: Jürgen, ich warte noch auf eine Antwort auf meine letzte Frage)

Hola Mieze,

hab ich da was überlesen? OK, skypen wollten wir noch, tun wir auch noch wenn ich die richtige Gelegenheit dazu habe (wird vorraussichtlich morgen vormittag sein?) Ansonsten mach mich bitte nochmal auf Deine Frage aufmerksam.

Gruß
JürgenB

Offline Gatito

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #18 am: 27.01.2005 02:48 »
Allo Jürgen,

sicher, sicher  ;D

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Offline stevie

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #19 am: 27.01.2005 23:31 »
Hallo JürgenB,

Knöchellang, absolut o.k. Mit einem Minirock wäre es schwieriger zu argumentieren.

Hi Skirttrender,

das musst du mir aber mal erklären. Warum werden denn Unterschiede gemacht bei der Länge eines Rockes. Ich glaube doch, dass ein Rock, auch ein Minirock, keinerlei Grund dafür bieten dürfte, in der beschriebenen Situation nicht getragen weren zu dürfen.
Ich meine hier nicht den superkurzen oder halb-transparenten Mini. Ein Minirock, der eine Handbreit über dem Knie endet und in der gleichen Situation von jeder Frau als "normales", angemessenes Kleidungsstück getragen werden kann, ist auich für Männer immer tragbar.

Wenn die Rocklänge wieder Rückschlüsse auf die Eignung als Männerkleidung zuließe, dann ... .


stevie

Zitat Anfang/Ende korrigiert. /Matthias

Offline Skirttrender

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #20 am: 28.01.2005 00:31 »
Warum werden denn Unterschiede gemacht bei der Länge eines Rockes.

Wenn die Rocklänge wieder Rückschlüsse auf die Eignung als Männerkleidung zuließe, dann ... .

Hi stevie,

ich meinte damit das überzeugen der Rock-Gegner. Wenn man einen langen Rock zeigt, (beim Kilt ja sowieso), dann ist es einfacher, die Leute zu überzeugen, das es ein Männerrock ist.

Beim kurzen Rock müßte man schon die Fotos von Ferdi vorlegen, um die Leute "rumzukriegen", dass dies auch Männerröcke sind. Weil seine kurzen Röcke wie Männer-Shorts aussehen.

Wenn dann der OTTO-Versand-sehr kurze- karierte- Falten-Minirock AUCH als Männerrock bezeichnet wird, kann das ruhig jeder Mann kaufen und tragen, aber würde nur sehr schwer den Rock-Gegnern als Männerrock darzulegen sein.

Einfach nur sagen: "So, daß ist (auch) ein Männerrock, und basta", kann man für sich selber so machen (und anziehen), aber kann dies nicht automatisch von seiner Umgebung erwarten.

Sonst geht`s noch so aus, wie "Des Kaisers neue Kleider". Er selber findet`s in Ordnung, aber alle Anderen schütteln die Köpfe, oder noch mehr..... Und wenn es dann schief gegangen ist, dann schiebt der Rockträger alle Schuld auf die "intoleranten Anderen".

Was für uns mittlerweile normal und selbstverständlich geworden ist, ist es für die meisten Anderen noch lange nicht.

Ich will aber auch anmerken, daß z.B. derselbe Rock an einem Mann (nach meiner Erfahrung) immer anders wirkt, anders erscheint, als an einer Frau.

Gruß

Skirttrender
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Offline stevie

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Re:Anti-Diskriminierungsgesetz (geplant)
« Antwort #21 am: 28.01.2005 22:59 »
Hi Skirttrender,

also, ich meine trotzdem, dass es nicht von der Rocklänge abhängt, sondern immer davon, wie der Rock dem Träger steht, wie er sich darin und damit bewegt, wie sehr er sich sichtbar darin wohlfühlt - es so zu sagen völlig normal erscheinen lässt einen Rock zu tragen.

Sicherlich sehen Röcke bei Frauen anders aus als bei Männern. Das sollen sie ja auch und es sind nicht alle Modelle für Männer zu empfehlen. Aber ich meine, das der getragene Rock, ob als Mini, Mittellanger oder Maxi, zur Situation passen sollte, in der er getragen wird.
Ich finde, wir sollten es uns zugestehen, dass zu tragen, was uns gefällt; so auch die Anderen es ertragen lassen, sich daran zu gewöhnen.

stevie


 

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