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Andere interessante Themen => Spass und Allgemeines => Thema gestartet von: Barefoot-Joe am 06.05.2017 17:52
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"Habe heute einem Mann auf dem Frauenparkplatz
gesagt, dass ich Menschen wir ihn großartig finde,
die offen zur ihrer Transsexualität stehen.
Sein Gesichtsausdruck: Unbezahlbar...!
Dann stieg er aus, zog sich den Rock gerade
und bedankte sich für das Kompliment.
Nein, über meinen Gesichtsaudruck will ich gerade nicht reden..."
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Herrlict!
Gruß
Gregor
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Echt jetzt? :o 8)
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Verstehe ich das richtig: Ein Mann in Rock, der auf einem Frauenparkplatz parkt?
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Ich stelle mir eine Person vor, die dabei ist, Geschlecht zu wechseln. Ihm/ihr ist deshalb der Frauenparkplatz genau richtig.
Gruß
Gregor
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Verstehe ich das richtig: Ein Mann in Rock, der auf einem Frauenparkplatz parkt?
Das habe ich gestern auch gemacht. Ich warte ja nur darauf, dass das mal jemand kritisiert.
"Heh, Sie! Das ist ein Frauenparkplatz"
"Seh ich vielleicht aus wie ein Mann?" ;)
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Ja
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"Heh, Sie! Das ist ein Frauenparkplatz"
"Gibt es vierrädrige Frauen? - Na also, dann passt ein Auto doch da besser hin, finden Sie nicht? " ;D
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Hi,
ich überlasse auch Rock tragend die Frauenparkplätze denjenigen Frauen, die diese nutzen wollen, weil ihr Sicherheitsbedürfnis dort besser bedient wird. Ich schaffe es noch, die paar mehr Schritte zu gehen.
(Ok, ich bin auch nie in High Heels unterwegs.)
Gruß,
ChrisBB
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Sehr sympathisch, ChrisBB,
Gruß
Gregor
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Danke, Gregor.
Irgendwann muss ich mal nach Dänemark kommen und dich treffen. Mein letzter Dänemarkaufenthalt war vor 31 Jahren...
Gruß,
ChrisBB
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Hallo Cris,
In 31 Jahren hat sich bestimmt etwas geändert.
Gruss
Gregor
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Hallo ChrisBB,
ich überlasse auch Rock tragend die Frauenparkplätze denjenigen Frauen, die diese nutzen wollen, weil ihr Sicherheitsbedürfnis dort besser bedient wird.
Darf ein Mann also kein Sicherheitsbedürfnis haben?
Im Rock vielleicht, in dem er sich ja potentiell einer höheren Gefahr von Übergriffen aussetzt?
Oder in High Heels?
Oder als Crossdresser?
Oder als Transgender?
Oder doch erst als Cis-Frau?
Wo ist die Grenze und warum ziehen wir da überhaupt eine?
Vielleicht sollte man statt "Frauenparkplatz" einfach "Sicherheitsparkplatz" oder so etwas darüber schreiben, denn so ist das Diskriminierung. Sowohl des schutzbedürftigen Mannes, der dort nicht parken darf und dazu gezwungen wird, sich Gefahren auszusetzen, als auch der Frau, die dadurch aufgrund ihres Geschlechts per se als schwach diskriminiert wird.
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Hallo Joe!
Vielleicht sollte man statt "Frauenparkplatz" einfach "Sicherheitsparkplatz" oder so etwas darüber schreiben, denn so ist das Diskriminierung. Sowohl des schutzbedürftigen Mannes, der dort nicht parken darf und dazu gezwungen wird, sich Gefahren auszusetzen, als auch der Frau, die dadurch aufgrund ihres Geschlechts per se als schwach diskriminiert wird.
Ich denke, da gibt es noch so einiges, was in den Antidiskriminierungsgesetzen einseitig ist. Immerhin heißen die meisten Frauenbeauftragten nun Gleichstellungsbeauftragte. Aber die Vereinigung "Manndat e. V. – Geschlechterpolitische Initiative" findet immer wieder viele Ungleichbehandlungen, besonders zum Nachteil von Männern.
Wir hier lassen uns aber nicht unterkriegen... Wir erlauben uns die Freiheit zwischen den Beinen.
Gruß,
ChrisBB
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In vielen Tiefgaragen, Parkhäusern oder auf Autobahnparkplätzen sind bestimmte Parkplätze eingerichtet, die speziell für Frauen ausgezeichnet sind. Sie dienen dazu, dass Frauen sich an solchen Orten sicherer fühlen. Ein Frauenparkplatz befindet sich häufig zum Beispiel in der Nähe von Ausgängen oder Fluchtwegen, ist besser beleuchtet oder von Kameras überwacht. Frauenparkplätze sind nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden, sind aber Teil der Garagenverordnungen in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg und Brandenburg müssen sie in Großgaragen einen bestimmten Anteil der Parkplätze ausmachen.
RechtsschutzIst das Parken für Männer verboten?
Da der Frauenparkplatz nicht Teil der StVO ist, müssen Sie auch nicht mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie als Mann dort parken. Anders verhält es sich zum Beispiel auf einem Behindertenparkplatz: Dieser ist in der StVO vorgesehen, und widerrechtliches Parken wird dort mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Außerdem kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden, wenn Sie dort unrechtmäßig geparkt haben.
Parken Sie hingegen als Mann auf einem Frauenparkplatz, droht Ihnen kein Parkticket – aber der Inhaber des Parkplatzes, der Garage oder des Supermarktes kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn Sie seine Vorgabe missachten. Er kann Sie des Parkplatzes verweisen, unter Umständen erhalten Sie dort sogar Hausverbot. Außerdem ist es natürlich grundsätzlich ratsam, Streit zu vermeiden, sich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten und in diesem Fall Frauen die Möglichkeit zu geben, die für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen.