Guten Morgen zusammen,
ich denke, man muss unterscheiden zwischen redaktionellen Vorgaben und staatlicher Bevormundung. Wenn eine Redaktion sagt, die für sie schreibenden Journalist*innen solten über dieses oder jenes Thema so und nicht so schreiben, ist das ein Maßnahme der Ausrichtung dieses Mediums. Beim Folker, für den ich schreibe, haben wir auch die Vorgabe, über die Muskier*innen, über die wir schreiben, freundlich zu schreiben. Wir sollen also ihre Musik nur freundlich kritisieren. Das weiß man dann aber als Leser*in, dass wir der Folkmusikszene generell fördernd gegenüberstehen. Und dennoch sind wir kein PR-Blatt für einzelne Musiker*innen oder Platten-Labels oder Konzertagenturen usw. und lassen uns von ihnen nicht reinreden. Und es ist auch klar, dass es Musikrichtungen gibt, über die wir nicht berichten. Entsprechend machen es manche andere Zeitungen und Zeitschriften mit poltischen Richtungen und Akteuren. Das ist legitim.
Was anderes ist eine staatliche Bevormundung, Zensur usw., in welcher den Medien bestimmte Themen oder Meinungsäußerungen vorgeschrieben und andere verboten sind. Die haben wir in Deutschland nur sehr gering, wenn es um persönliche Beleidigungen oder um Demokratiefeindlichkeit, Volkshetze usw.
Dass es Zeitschriftenverlage gibt, denen es nur um Umsatz geht, den sie mit reißerischen Überschriften einfahren, hinter denen nichtssagende oder auch falsche Artikel stehen, ist leider auch wahr. Das ist eben auch Pressefreiheit. Man muss diese Blätter ja nicht kaufen. Aber komischerweise machen diese besonders hohe Umsätze. Das liegt in der Hand der Leser*innen.
LG, Micha