Hallo Günter,
da liegst Du etwas daneben. Das mit den Zeugen steht definitiv außer Frage, da der Betroffene zu seiner Kleidung steht. Der Anwalt wurde bereits eingeschaltet, die Sache verhält sich wie folgt: Der Kleidungsstil (Jeans, Firmen-Poloshirt, Firmenjacke) wurde gewahrt. Es dreht sich tatsächlich nur um die Frage Jeansrock oder Jeanshose.
Art. 2 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) wird durch jeden Arbeitsvertrag eingeschränkt. Wie weit, das steht im jeweiligen Vertragswerk. Hier war keine Einschränkung der Kleidung gegeben, auch nicht durch zusätzliche Dienstanweisung. Eingeschränkt werden kann auch nur, wofür der Arbeitgeber begründetes Interesse nachweist. (Erscheinungsbild, Sicherheitsvorschriften, ...)
Wenn also das Unternehmen auf ein einheitliches Erscheinungsbild Wert legt, muß der Arbeitnehmer dies wahren. Wird jedoch fortwährend toleriert, daß Kolleginnen gleiche Tätigkeiten im Rock ausüben, wäre eine Einschränkung des Mannes auf Hose eine nur schwer nachvollziehbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte und ein nicht hinzunehmender Verstoß gegen Art. 3 GG (Gleichberechtigung) - zumal eine solche Einschränkung nicht schriftlich manifestiert war!
Einzig stichhaltig könnte der Absatz "Da dies im Rahmen bestehender Konventionen nicht geeignet sein dürfte in bzw. an einem ...-Markt ...uns... zu präsentieren" sein. Hierzu muß er aber Beweise (Kunden) vorbringen, die sich tatsächlich nicht nur am Outfit gestört haben, sondern deswegen nicht zum Vertragsabschluß kamen! Gegenbeweise des Betroffenen, indem er Zeugen bringt die sich gerade dadurch positiv angesprochen fühlten, sind allerdings dagegen zu werten. Sollte es tatsächlich so weit kommen, denken wir aus den Foren ausreichend Zeugen zu finden.
Die besondere Situation des Betroffenen ist, daß er in einem sowieso zum 31.03. betriebsbedingt gekündigten Arbeitsverhältnis steht, der Arbeitgeber damit eh schon weiter zahlen muß als er ursprünglich wollte (die erste Kündigung ging zum 30.09.) und dazu noch ein Abfindung. Er hofft jetzt offensichtlich, noch einen Grund zur fristlosen personenbedingten Kündigung zu finden und damit weitere Zahlungen einzusparen.
In dieser Situation denkt der Betroffene jetzt über eine Möglichkeit nach, noch ein Verfahren wegen Diskriminierung oder ähnlichem nachzuschieben. Entsprechende Möglichkeiten werden zur Zeit abgecheckt. Dies wäre ein kleiner Denkzettel für den Arbeitgeber, und wieder viel Potential für Medieninteresse am Männerrock.
Gruß
JürgenB