Autor Thema: Europäische Menchenrechtskonvention  (Gelesen 4427 mal)

Offline Ferdi

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Europäische Menchenrechtskonvention
« am: 02.03.2005 20:21 »
Hallo Leute!

Gerade habe ich in der Tagesschau gehört, dass ein iranisches Mädchen in England erfolgreich durchsetzen konnte, dass sie Kleidung tragen darf, die ausser dem Gesicht den gesamten Körper einhüllt. Das Gericht berief sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese schützt die individuelle Entfaltung, auch in Bezug auf Kleidung.

Hier ging es zwar um eine junge Frau, aber hieran zeigt sich, wie wichtig so eine Konvention ist, an die sich jeder Unterzeichnerstaat halten muss. Wichtig ist das gerade auch für uns Männer, die wir aus unserem viel zu engen Kleidungskorsett raus wollen. Ausserdem werden Männer in viel grösserem Maße als Frauen daran gehindert, ihre individuellen Vorstellungen auszuleben.

Es geht weiter aufwärts!

Schöne Grüsse,
Ferdi
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Offline Skirttrender

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #1 am: 02.03.2005 23:12 »
....dass ein iranisches Mädchen in England erfolgreich durchsetzen konnte, dass sie Kleidung tragen darf, die ausser dem Gesicht den gesamten Körper einhüllt.

Hallo Ferdi,

vielleicht meinst Du diesen aktuellen Fall:

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4119654_REF3,00.html

Hier geht es aber um Religion, d.h. die Kleidung als religiöses Symbol/Teil, und das tragen als Teil der freien Religionsausübung.

Nun, das wäre für die Betroffenen = weibl. Muslime schon ein großer Erfolg. Man denke nur z.B. an Berufsverbote wg. Kopftuch etc., gerade hier in Dtl. Mich persönlich würde kein Mensch mit Kopftuch stören, auch weder Verkäufer/-in, Lehrer/-in, noch Ärzt/-in, selbst wenn sie mich bedienen/unterrichten/behandeln würden.

D.h. wir müßten demnach den Rock-am-Mann als Religion erklären, und Du Ferdi wirst doch noch unser "Oberhirte" ?
"Gelobt sei unser St. Ferdian, zieht Hosen aus, zieht Röcke an."  ;)

Gruß

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....eigentlich sollte ich was arbeiten, aber jetzt poste ich halt lieber.....

Offline Ferdi

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #2 am: 03.03.2005 00:04 »
Hallo Skirttrender!

Die Europäische Menschenrechtskonvention greift aber auch bei Kleidung:

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Gruss,
Ferdi
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Offline Skirttrender

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #3 am: 03.03.2005 02:15 »
Hallo,

bei Verstoß/Diskriminierung gegen das EU-Recht, z.B. am Arbeitsplatz, habe ich mal gelesen (unbestätigt, v. privat), daß man den Arbeitgeber auf bis zu drei Monatsgehälter verklagen könne, wenn man deswegen die Stelle nicht bekommt. Z.B. wenn ein Mann nur deswegen nicht die Stelle bekommt, weil sie dafür nur eine Frau haben wollen. Sowas habe ich auch schon erlebt, habe Denen sogar Rock am Arbeitsplatz angeboten - (*grins*... wenn die wüßten...) - trotzdem abgelehnt.

Gruß

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Offline hirti

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #4 am: 03.03.2005 09:42 »
bei Verstoß/Diskriminierung gegen das EU-Recht, z.B. am Arbeitsplatz, habe ich mal gelesen (unbestätigt, v. privat), daß man den Arbeitgeber auf bis zu drei Monatsgehälter verklagen könne, wenn man deswegen die Stelle nicht bekommt. Z.B. wenn ein Mann nur deswegen nicht die Stelle bekommt, weil sie dafür nur eine Frau haben wollen. Sowas habe ich auch schon erlebt, habe Denen sogar Rock am Arbeitsplatz angeboten - (*grins*... wenn die wüßten...) - trotzdem abgelehnt.


Hallo,

in manchen Fällen ist es einfach für den Arbeitgeber von Bedeutung ob eine Stelle von einem Mann oder einer Frau bekleidet wird.
Will ich mir beispielsweise Kleidung kaufen, so lasse ich mich lieber von einer Frau bedienen, möchte ich hingegen einen neuen Wagen, dann bevorzuge ich einen männlichen Verkäufer.
Und steinigt mich von mir aus als sexistisches Schwein, aber als ich nach Leonding übersiedelte und mir eine neue Bank suchte, hatte ich zwei zur Auswahl, in gleicher Entfernung, mit gleichen Leistungen zum gleichen Preis. Ich habe die Bank genommen, bei der mehr hübsche junge Frauen arbeiteten, weil ich mich lieber von einer attraktiven jungen Lady im kurzen Kostümchen bedienen lasse als von einem Herren mittleren Alters, die gleiche Kompetenz natürlich vorausgesetzt.

Es gibt also doch häufig Gründe, speziell einen Mann oder eine Frau einzustellen. Da hilft auch keine Menschenrechtskonvention, denn wenn es hart auf hart kommt und ein Arbeitgeber braucht einen Grund warum er dich nicht eingestellt hat, dann wird er auch einen finden.

meint
hirti
und grüßt ganz nett

Offline Ferdi

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #5 am: 03.03.2005 10:17 »
"Männer werden schnell zu Dackeln, wenn Frauen mit dem Hintern wackeln"

Was anderes fällt mir dazu nicht ein.

Gruss,
Ferdi
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Offline hirti

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #6 am: 03.03.2005 11:30 »
"Männer werden schnell zu Dackeln, wenn Frauen mit dem Hintern wackeln"

*wuff, wuff*!!
 ;D

Witziger Spruch!
Aber das Auge isst schließlich mit - und wenn ich das Gleiche schön oder weniger schön präsentiert haben kann, entscheide ich mich einfach für das Schönere. So bin ich nun mal und ich fühle mich nicht einmal schlecht dabei...

Bei der Bank habe ich trotzdem gestern meine Konten gekündigt weil ich eine günstigere Bank gefunden habe. Optik ist auch nicht alles.

Gruß von hirti

Offline karber

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #7 am: 03.03.2005 11:51 »
Optik

Das menschliche Auge überträgt eben Eindrücke und diese werden im Gehirn entsprechend sortiert und bewertet. Je nach Eindruck des Gegenübers, laufen im Gehirn eine Vielzahl von Vorgängen ab. Einige diese Vorgänge stimmulieren uns, ander eben nicht. Bei entsprechender Stimmulation werden Glückshormone ausgeschieden und die lassen uns eben anders reagieren. Das ist eine Tatsache und wurde auch in der Psychologie ausreichend untersucht und ist eine fundierte Tatsache.

Wie Ferdi es so treffend bemerkt, spielt auch die Sexualität eine nicht unbedeutende Rolle.

Es bleibt dem Einzelnen überlassen ob er sich nun von seinem Gefühl oder Verstand und damit Logik leiten lässt. Ein Weg ist natürlich auch die gesunde Mischung beider.

LG Karl

Offline Günter

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Re:Europäische Menchenrechtskonvention
« Antwort #8 am: 03.03.2005 13:24 »
Hallo,

bei Verstoß/Diskriminierung gegen das EU-Recht, z.B. am Arbeitsplatz, habe ich mal gelesen (unbestätigt, v. privat), daß man den Arbeitgeber auf bis zu drei Monatsgehälter verklagen könne, wenn man deswegen die Stelle nicht bekommt. Z.B. wenn ein Mann nur deswegen nicht die Stelle bekommt, weil sie dafür nur eine Frau haben wollen. Sowas habe ich auch schon erlebt, habe Denen sogar Rock am Arbeitsplatz angeboten - (*grins*... wenn die wüßten...) - trotzdem abgelehnt.

Gruß

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Hallo ihr Menschenrechtler,
mir stellt sich immer wenn ich solche Diskussionen verfolge die Frage:
Was soll der ganze Quatsch mit den Gesetzen?
Eine Legislative die so viele Gesetze und Interpretationen dieser schafft , dass man Juristen bereits fachlich bezogen ausbilden und aussuchen muss macht aus meiner Sicht etwas falsch!
Wie soll ich als nicht ausgebildeter Jurist mich verhalten wenn es mir nicht möglich ist wenigstens die grundlegenden Vorschriften noch übersehen zu können ?????
Irgendwie wird da wohl etwas übertrieben!
Man sollte diese ganzen Politiker mal zum Schnee räumen einsetzen, wenigstens mal die paar Tage im Winter würden sie dann mal was sinnvolles tun und vermutlich keinen Schaden anrichten.
Meint
Günter

Und wer seinen Arbeitgeber wegen einer vorgeschriebenen Kravatte, oder ähnlichem verklagt, der hat bestimmt langfristig viel Spaß im Job, oder eher ohne???
Alle sagten : "Das geht nicht" und dann kam einer und machte es.


 

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