Autor Thema: Rechtsgutachten gendergerechte Sprache  (Gelesen 5776 mal)

Online high4all

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Offline Lars

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #1 am: 20.12.2021 12:33 »
Ein Gutachten ist die Einzelmeinung eines sogenannten Gutachters. Mehr nicht.
Schützen die Grünen die Natur?
Oder müssen wir die Natur vor den Grünen schützen?

Offline Holger Haehle

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #2 am: 20.12.2021 14:28 »
Wenn ein Gutachten eine Meinung ist, dann ist es kein Gutachten, sondern eine Meinung.

Ein Gutachten muss nach Maßgabe von Vorgaben standardisiert angefertigt werden. Die eingenommenen Positionen müssen kausal belegt werden.

Die Gutachterin muss für ihre Vereidigung ihre Qualifikation gemäß Rechtsverordnung nachweisen.

Offline doppelrock

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #3 am: 20.12.2021 15:56 »
Nicht umsonst heißt das Gutachten Gut Achten, weil der Gutachter darauf Gut Achten soll, was für den Auftraggeber herauskommt.

Theorie und Praxis sind auch hier zweierlei.


Offline Holger Haehle

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #4 am: 20.12.2021 17:00 »
Ein Gutachter, der zu gut darauf achtet, was für den Auftraggeber herauskommt, macht sich angreifbar.

Und da Gutachter von Staatsanwälten wie Rechtsbeiständen abgelehnt werden können, wird es schnell kontraproduktiv, wenn der Ruf vorauseilt sich einseitig auf eine Seite zu schlagen.

Wieso wird hier eigendlich die Aussage des Gendergutachtens in Zweifel gezogen? Geschieht das unbegründet und pauschal, oder gibt es einen inhaltlichen Anlass, Verfahrensfehler etc.?

Es würde das Niveau der Diskussion erheblich verbessern, Mängel der Ausarbeitung zu benennen. Ansonsten rutschen wir schon wieder ab in Richtung Demagogie und Üblerem.

Offline cephalus

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #5 am: 20.12.2021 19:22 »
Grundsätzlich wird zur Zeit in manchen Kreisen alles wissenschaftlich fundierte in Frage gestellt, wann nicht der eigenen Auffassung entspricht.
Ich gehe Grundsätzlich davon aus dass ein Gutachen den Tatsachen entspricht, wenn nicht ein unbeabsichtigt Fehler unterlaufen ist.

Man kann als Gutachter durchaus auch in die Situation kommen , dass die Aussage des eigenen Gutachtens nicht mit der eigenen Meinung einher geht.

Ich kenne sowas aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften in denen sich Gutachten häufig auf VDI Normen beziehen, die einem selbst aber zu (wenig) streng erscheinen.

Offline doppelrock

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #6 am: 20.12.2021 19:39 »
Neben dem Gefälligkeitsgutachten gibt es noch das unqualifizierte, das fehlerhaft zusammengestümpert ist oder auf falschen Annahmen basiert. Da reicht auch nicht das ehrenwerte Ziel, um ihm zu Gültigkeit zu verhelfen. Zu jedem Gutachten lässt sich ein mindestens gleichwertiges Gegengutachten erstellen - und wer hat dann recht?

Meinetwegen kann ja jeder seine Sprache daheim verhunzen, wie er mag, aber er hat kein Recht, das der Mehrheit aufzuzwingen. Auch nicht per Vortäuschung von Wissenschaftlichkeit per Gutachten.

Statt solche wertlosen Papiere schreiben zu lassen, könnte man ja mal den Leuten, denen man vorgibt zu helfen, helfen. Nicht wahr, liebe Vertreter aus Kirche und Politik?

Online Skirtedman

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #7 am: 20.12.2021 20:34 »
Ich möchte es an dieser Stelle einmal vermeiden, Dir erneut irgendwelche Tendenziösität unterstellen zu wollen.

Denn natürlich hast Du nicht unrecht, dass ein Gegengutachten in aller Regel zu anderen Ergebnissen kommt als das Erstgutachten.

Das zeigt natürlich, dass trotz geregelter Vorgaben sehr viel Spielraum ist, gewisse Grundhaltungen auch in einem regelkonformen Gutachten mit einfliessen zu lassen. Das näher zu analysieren, möchte ich mir und Euch jetzt ersparen.

Sowohl ein Gutachten kann tendenziöse Färbung haben. Als auch die Art und Weise, wie das Gutachten interpretiert wird. Bei Rechtsentscheiden ist das ja auch nicht vollkommen anders.

Das alles ist ja eben auch wirklich nicht einfach. Es lehnt sich an dem an, wenn Mensch A irgendwas sagt, versteht Mensch B (mit Absicht oder ohne) vielleicht etwas, was Mensch A gar nicht sagen wollte.

Zum Glück geben die Regularien gewisse Rahmen vor, die vom Prinzip her verhindern, dass allzu viel Wildwuchs von Beliebigkeit möglich wäre. Gutachten und Rechtsaussagen z.B. müssen eben einer Überprüfung standhalten können, sofern dies gewünscht ist.

Die Frage ist halt immer, wieviel Verträglichkeit durch Gutachten hergestellt werden kann. Letztlich geht es doch immer nur darum, in gewissem Rahmen vernünftig koexistieren zu können. In der Hoffnung, dass es zu einem möglichst fairen Interessensausgleich kommt. Leider wird dies vermutlich immer Wunschdenken bleiben, dass jedem gleichermassen Rechnung getragen werden kann. Dafür sind wir Menschen noch zu beschränkt selbstlos. Entweder wir, oder andere.

Ich halte mich jetzt bei dieser Materie aber zurück, denn ich weiss gar nicht über welches Gutachten Ihr Euch letztlich konkret austauscht. Das überlasse ich jetzt Euch, die Ihr das hoffentlich besser wisst als ich. Ich mag da mich jetzt nicht hineinlesen.

Edit: Achso. Doch mal kurz reingeklickt. Viel steht da ja nicht drin im Link. Darf die Stadt Hannover gerne machen, wenn sie das für gut hält. Ich muss es ja nicht genauso machen.

Offline Holger Haehle

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #8 am: 21.12.2021 02:37 »
Ich weiß auch noch nicht, was inhaltlich an dem Gutachten auszusetzen ist und möglicherweise nicht korrekt wissenschaftlich abgeleitet wurde.
Da wurde von den Kritikern noch nichts benannt.

Bis jetzt sind die Vorwürfe pauschal und unspezifisch.

Einer Aussage nicht zustimmen zu mögen, weil sie vielleicht der eigenen Position widerspricht, gibt  Anlass zu Kritik, bedeutet aber nicht automatisch, dass sie falsch ist.

Da gibt es noch ein paar Unterschiede zwischen ideologischer Wahrheit und faktischer Wahrheit.
 

Offline BerlinerKerl

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #9 am: 21.12.2021 15:48 »
Nicht umsonst heißt das Gutachten Gut Achten, weil der Gutachter darauf Gut Achten soll, was für den Auftraggeber herauskommt.

Theorie und Praxis sind auch hier zweierlei.

Kann man auch sehr gut bei Grundstücken in Zwangsversteigerung beobachten.

Wenn man den Markt kennt, fragt sich nicht nur einer, wie so mancher Gutachter auf den Preis kommt, selbst wenn er
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Offline BerlinerKerl

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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #10 am: 21.12.2021 15:50 »
Ich bin der Meinung, dass eine sprache sich bilden muss. Hier bedarf es keines Gutachten.
Jedes Gutachten muss hier angezweifelt werden, denn was ist das für eine Sprache, die
erst begutachtet werden muss, damit man weis, dass man sie richtig anwendet.
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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #11 am: 21.12.2021 16:26 »
Nicht umsonst heißt das Gutachten Gut Achten, weil der Gutachter darauf Gut Achten soll, was für den Auftraggeber herauskommt.

Theorie und Praxis sind auch hier zweierlei.

Kann man auch sehr gut bei Grundstücken in Zwangsversteigerung beobachten.

Wenn man den Markt kennt, fragt sich nicht nur einer, wie so mancher Gutachter auf den Preis kommt, selbst wenn er
vom Amtsgericht beauftragt wurde. Der Gläubiger meldet sich schon.

Naja, das stimmt ja schon. Und längst nicht nur bei Zwangsversteigerungen. Trotz gewisser Rechtssicherheiten gibt es noch eine ganze Bandbreite von Toleranzen, die in die eine Richtung oder in die andere Richtung dehnbar sind. Allzu extremer Wildwuchs mit Beliebigkeit ist im Rechtsrahmen aber ausgeschlossen, naja, eingeschränkt.

Leider gibt es neben den dehnbaren Toleranzen auch oft noch andere Schlupflöcher, für die keine Rechtsrahmen definiert wurden bisher. Selbst im oftmals überregulierten Deutschland (naja, das manchmal bestimmt auch nicht ganz ohne Grund) gibt es natürlich noch immer Fälle, deren Konstellation der Gesetzgeber nicht im Vorhinein vorausdenken konnte (vielleicht manchmal auch wollte).

Das mindert natürlich die allgemeine Akzeptanz von Gutachten. Das zeigt aber auch, wie sehr individuelle Fälle nicht einfach nach Schema F zu behandeln sind. Und anders als in vielen anderen Staatssystemen besteht hier bei uns oftmals noch die rechtlich zugesicherte Möglichkeit, Rechtssprechungen und Gutachten anzuzweifeln bzw. zu überprüfen.

Das lässt bei allen Gefühlen, die bei Urteilen und Gutachten bei Betroffenen hochkochen mögen, oftmals noch hoffen, dass bestimmte Sachverhalte noch einmal einer Überprüfung oder Neubewertung standhalten müssen.

Insofern bin ich bei Eurer Kritik bzgl. Gutachten durchaus ganz bei Euch. Doch gleichzeitig schwingt die Hoffnung und sogar ein kleines Stück Gewissheit mit, dass Entscheidungen nicht in allen Fällen genau von denen bestimmt werden, die scheinbar am längeren Hebel sitzen.

Okay, unser Theoretisieren hat jetzt mit Gendern wirklich nicht viel zu tun. Da aber zu diesem Thema der Wert eines Gutachtens als tragendes Element für diesen Thread angeführt wurde, stimme ich durchaus mit Euch überein, über den grundsätzlichen Wert eines Gutachtens zu philosophieren.


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Antw:Rechtsgutachten gendergerechte Sprache
« Antwort #12 am: 21.12.2021 16:31 »
Jedes Gutachten muss hier angezweifelt werden, denn was ist das für eine Sprache, die
erst begutachtet werden muss, damit man weis, dass man sie richtig anwendet.

Diese Haltung lasse ich ohne Zögern gelten.

Dennoch darf man nicht vergessen, dass sich manche da eben benachteiligt fühlen. Und - Ihr wisst es wahrscheinlich selber - es ist nicht gut, wenn manche Gedanken, Emotionen und Überzeugungen als nicht legitim abgetan werden.

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« Antwort #13 am: 21.12.2021 16:57 »
Frage:
Wird das Gutachten angezweifelt, weil es ein Gutachten ist oder wird es angezweifelt, weil es den Weg der Stadt Hannover für eine gendergerechte Sprache bestätigt?  Würde es auch angezweifelt, wenn es sich gegen die Auffassung der Stadt Hannover ausgesprochen hätte?

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« Antwort #14 am: 21.12.2021 17:33 »
Naja, der Mensch zweifelt natürlich gerne besonders dann, wenn er sich selbst nicht in Zweifel ziehen muss...


 

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