Autor Thema: Gerichtsurteil zu beruflichen Kleidervorschriften  (Gelesen 4363 mal)

Offline Ferdi

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Hallo, guten Tag zusammen!

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute über ein Urteil zu Kleidungsvorschriften im Beruf. Hier der Wortlaut.
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Hamm (dpa). Wie sich Angestellte anziehen, ist nicht nur ihrem Geschmack überlassen: So darf der Chef etwa Verkäufern eine Kleiderordnung vorschreiben. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 13 Ta Bv 36/31) hervor. Demnach kann der Chef Mitarbeitern mit Kundenkontakt verbieten, mit offenem Kragen oder ohne Sakko zu erscheinen. Auch in Banken oder Versicherungen ist es zulässig, wenn Angestellte mit repräsentativen Aufgaben keine Jeans oder Turnschuhe tragen dürfen. Wo Kunden keinen Anstoß an lockerer Kleidung nehmen und diese nicht den Ablauf im Betrieb behindert, muß sich der Chef den Vorlieben seiner Angestellten fügen.
Quelle: General-Anzeiger Bonn, 10. 7. 2008.

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Der letzte Satz läßt immerhin Hoffnung aufkommen. Fragt sich, ob solche Restriktionen wieder mal nur für Männer gelten, was ich annehme. Ich habe nämlich bei der Bonner Sparkassen schon öfters Frauen in Jeans an den "Bedienungs-Punkten" (Service points) gesehen, aber noch keine Männer.

Rockige Grüße,
Ferdi
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Offline cephalus

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Re: Gerichtsurteil zu beruflichen Kleidervorschriften
« Antwort #1 am: 10.07.2008 18:54 »
Hallo Ferdi,
genau der letzte Satz lässt bei mir das Gegenteil von Hoffnung aufkommen.
In der in Betrieben die ich kenne, und das sind eine ganze Reihe, interessiert es den Chef herzlich wenig, wie sich die Mitarbeiter kleiden - egal ob Männer oder Frauen.
Nur da wo es um Kundenkontakte geht, wird darauf geachtet und hier kommt der Haken:

Kunden werden wohl extrem selten Anstoß an irgenwelcher Kleidung nehmen solange sie in vernünftigen  Rahmen ist.
Und wenn, dann werden sie zuerst bei Männern Probleme mit Mittelwertsabweichungen haben und nicht bei Frauen - und wenn nicht die Kunden ein Problem haben, dann wird zumindest der Chef vermuten dass es so sein könnte.
Wenn man dann noch bedenkt dass die Gausskurve des durchschittswerts bei Frauen viel flacher ist als bei Männern...

Ich finde das Urteil nicht positiv in unserem Sinne, ganz im Gegenteil

Viele Grüße
Cephalus

Rockio

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Re: Gerichtsurteil zu beruflichen Kleidervorschriften
« Antwort #2 am: 14.07.2008 02:22 »
Hi,
als ich noch in D lebte und arbeitete, war es eine Sau von Chef, der zu den Männern in unserm Betrieb, die im Kundendienst arbeiteten sagte, sie müssten in Schlips und Kragen kommen, da sich sonst die Kunden beschweren könnten (was meines Wissens nie geschah). Die Damen dagegen könnten (wörtlich) "wegen mir herumlaufen wie die Papageien!" Tja, oft habe ich mir gewünscht, zu der ornithologischen Seite zu gehören...

"Der Kunde ist König!" - aber ich bin demokratischer Republikaner (damit das klar ist: die rechtsextremistische Partei ist nicht gemeint).
Ist doch schon ok, dass Kunden zuvorkommend und Aufmerksam traktiert werden, aber in den A... kriechen, noch dazu vorauseilend, das habe ich nie praktizieren können. Glaube auch dass 99,5% der Kunden die gekünstelte Liebedienerei nicht mögen.
Bin mit Natürlichkeit immer gut gefahren.

Ob diese Art Arschkriecherei in D mehr verbreitet ist? Hier in S finde ich das so gut wie nie.

Beste Grüße
Rockio

Offline nasenbaer

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Re: Gerichtsurteil zu beruflichen Kleidervorschriften
« Antwort #3 am: 14.07.2008 12:12 »
Das Urteil zeigt in meinen Augen wieder einmal mehr, daß sich Bekleidungsvorschriften/Dresscodes nicht per Gesetz regeln und gerichtlich durchsetzen lassen, sondern vielmehr immer auf einer mehr oder weniger individuellen Vereinbarung der Betroffenen beruhen.

Einerseits schade, daß sich deshalb so keine (neuen) Freiräume -im Sinne von geschlechtlicher Gleichbehandlung- (per Gesetz) festschreiben lassen, andererseits aber auch gut so, sonst könnten eventuell auch Dinge gesetzlich festgeschrieben bzw. verboten werden, die jetzt noch nicht verboten sind. So muß sich zwar jeder seine Freiräume selbst schaffen und sich selbst für seine Wünsche und Bedürfnisse einsetzen, es ist aber wenigstens möglich auch ungewöhnliches zu realisieren, wenn man die anderen Betroffenen überzeugen oder vielleicht sogar dafür begeistern kann. *grübel*
Jede(r) ist anders bzw. einzigartig... ;)


Claudia_Ingo

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Re: Gerichtsurteil zu beruflichen Kleidervorschriften
« Antwort #4 am: 14.10.2008 13:46 »
Gerne habe ich das Urteil kopiert und werde dies zum Einsatz in meiner Behörde bringen.
Bis jetzt hat keiner etwas gegen einen Rock gesagt.
(Ich habe eine Chefin)
Wort wörtlich von Behördenleiterin:"Beine sollten schon mit Strümpfe (interpretation Strumpfhose) bedeckt sein."
Ansonsten soll es nicht zu kurz werden.


 

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