Ich vermute mal, daß dein Arbeitgeber dich dort hingeschickt hat, andernfalls wäre es ja sowieso ganz alleine dir überlassen, wie du dich dort kleidest. Es wäre interessant, die Rechtslage zu kennen, also die Gesetze, und wie sie üblicherweise im Streitfalle angewendet werden. Paketdienste z.B. können meines Wissens darauf bestehen, daß ihre Boten eine Uniform tragen und ich glaube, es gibt auch die Möglichkeit, andere Richtlinien bindend vorzuschreiben, also z.B. "keine Miniröcke". Kravattenzwang, das Tragen von Firmenlogos an der Kleidung, Namensschilder etc. Davon abgesehen gibt es ja auch Sicherheitsvorschriften, die auch gelten, wenn der Arbeitgeber vergißt, darauf hinzuweisen, ja sogar dann, wenn er es toleriert, daß sie mißachtet werden. Wenn aber nichts davon zutrifft (auch nicht ohne dein Wissen), riskierst du eigentlich höchstens den Unmut deines Arbeitgebers. Welche Konsequenzen das für dich haben kann, kannst du selbst am besten beurteilen.
Wenn dein Arbeitgeber dir keine Kleidungsvorschriften für die Messe gemacht hat, kann es also kein Kündigungsgrund sein, dort im Rock zu erscheinen. Ob dein Arbeitsverhältnis durch den Rock ungetrübt bleibt, kannst allerdings nur du selbst beurteilen. Das ist halt eine der Herausforderungen des Rocktragens für Männer...
Davon abgesehen sind wohl die Schuhe der wichtigste Teil der Kleidung auf Messen. Wenn die unbequem sind, wird jede Messe schnell zur Tortur!