Hallo,
bei Verstoß/Diskriminierung gegen das EU-Recht, z.B. am Arbeitsplatz, habe ich mal gelesen (unbestätigt, v. privat), daß man den Arbeitgeber auf bis zu drei Monatsgehälter verklagen könne, wenn man deswegen die Stelle nicht bekommt. Z.B. wenn ein Mann nur deswegen nicht die Stelle bekommt, weil sie dafür nur eine Frau haben wollen. Sowas habe ich auch schon erlebt, habe Denen sogar Rock am Arbeitsplatz angeboten - (*grins*... wenn die wüßten...) - trotzdem abgelehnt.
Gruß
Skirttrender
Hallo ihr Menschenrechtler,
mir stellt sich immer wenn ich solche Diskussionen verfolge die Frage:
Was soll der ganze Quatsch mit den Gesetzen?
Eine Legislative die so viele Gesetze und Interpretationen dieser schafft , dass man Juristen bereits fachlich bezogen ausbilden und aussuchen muss macht aus meiner Sicht etwas falsch!
Wie soll ich als nicht ausgebildeter Jurist mich verhalten wenn es mir nicht möglich ist wenigstens die grundlegenden Vorschriften noch übersehen zu können

??
Irgendwie wird da wohl etwas übertrieben!
Man sollte diese ganzen Politiker mal zum Schnee räumen einsetzen, wenigstens mal die paar Tage im Winter würden sie dann mal was sinnvolles tun und vermutlich keinen Schaden anrichten.
Meint
Günter
Und wer seinen Arbeitgeber wegen einer vorgeschriebenen Kravatte, oder ähnlichem verklagt, der hat bestimmt langfristig viel Spaß im Job, oder eher ohne???