Hallo,
Also, ich denke, zunächst kommt es ganz auf das Unternehmen an, welche Regelungen vorgeschrieben sind.
Unter anderem: Wer einen Job in Business-Kreisen anstrebt, wo man auch entsprechenden Kundenkontakt pflegen muss, sollte man sich eigentlich schon im Voraus im Klaren sein, dass er sicherlich die meiste Zeit einen Anzug tragen muss.
Möchte man kleidungstechnisch mehr Freiheiten haben, sollte man sich dann auch für einen Beruf entscheiden, wo diese auch gegeben sind.
Mir war von vorneherein klar, dass ich nie in einer Bank arbeiten werde, weil ich keinen Anzug tragen möchte.
Zum Ausgangsthema: Das mit den Fingenägeln kann man auch aus verschiedenen Perspektiven betrachten, aber beim Toupet hört es für mich definitiv auf: Ein Mann, der unter Haarausfall psyschisch leidet und dem mit einem Toupet entgegenwirken möchte, sollte das auch nicht untersagt werden. Denn da geht es ums seelische Wohlbefinden.
Lange Haare müssen nicht ab, sofern gepflegt und je nach dem zusammengebunden.
Dass man keine schwarze Unterwäsche zu heller Dienstkleidung trägt, müsste eigentlich jedem bekannt sein. Ich denke aber auch, dass viele Vorschriften eher darauf abzielen, dass man sich in der Kleidung keine unbeabsichtigten Faux-Pas leistet, als dass sie die Privatsphäre des Einzelnen angreifen sollen.
Auch denke ich, dass man sich modische Extravaganzen durchaus leisten kann, wenn alles typgerecht passt und gepflegt ist.
Es gilt halt Geschmacksverwirrungen zu unterbinden, die es leider allzuoft gibt.
Bei uns in den Banken tragen die Angestellten schon längst kein Sakko und keine Kravatte mehr, aber gebügeltes Hemd und Stoffhose sind Pflicht. Daher muss ich sagen, dass wir in den Breufen doch recht viele Freiheiten in der Kleidung haben, wenn ich mir dagegen andere Länder ansehe, da sieht es noch ganz anders aus.
Ich hatte vor einiger Zeit einen Bericht gelesen, dass es in Japan zunehmend Gemeinschaften gibt, die sich gegen den tagtäglichen Anzugzwang wehren, und kommen daher in der traditionellen japanischen Kleidung(Kimono) daher. Es existiert dort im Gesetz kein Verbot des Tragens der traditionellen Landeskleidung, und man kann ja schlecht den eigenen Landsleuten das Tragen der Kleidung verbieten, die mit der japanischen Kultur einhergeht.
Ob da inzwischen neue Regelungen vorgeschrieben, entzieht sich meiner Kenntnis.
LG
teerpirat