Es wäre interessant zu erfahren, ob der Gesetzestext tatsächlich von einer Gleichstellungsbeauftragten (also weiblich) spricht, und ob nur Frauen für diese Stelle infrage kommen. Davon abgesehen hoffe ich, daß noch viele weitere Vorfälle dieser Art publik werden, denn daß die Gleichberechtigung inzwischen manchmal übertrieben wird, steht für mich außer frage.
PS: Der Gesetzestext ist ja verlinkt, es muß tatsächlich eine Frau sein, die auch nur von den weiblichen Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle gewählt wird.