Mein Senf: Ich stimme chrisko im Prinzip zu.
Die Satzung sollte das Ende eines Denkprozesses sein. Kern des Vereins ist sein Vereinsziel. Dieser müßt diskutiert und zurechtgefeilt werden.
Vorweg: Ich glaube nicht, daß der Verein als gemeinnützig durchginge und damit spendenabzugsberechtigt sein würde (oder wie das heißt). Spenden an diesen Verein könnten nicht steuerlich abgesetzt werden; das sollte man berücksichtigen. Damit entfiele auch die Notwendigkeit, als Spender Spendenquittungen für das Finanzamt aufzubewahren.
Das Vereinsziel ist recht einfach umrissen. Der Verein leistet die Arbeit, Aktivitäten, die der Förderung des Rocks am Mann dienen, einen rechtlich sicheren und offiziellen Rahmen zu geben, sowie die Unterstützung dort, wo Männer aufgrund des Rocktragens gesellschaftliche oder berufliche Nachteile erdulden müssen.
Ich gebe zu, Unterstützung zu leisten, kann den Verein in seiner Anfangszeit zerreißen. Für auch nur einen Prozeß stünden niemals die finanziellen Mittel zur Verfügung. Es könnte also besser sein, das so zu formulieren, daß der Verein sich zum Ziel setze anzustreben, in solchen Lagen Unterstützung zu leisten, also er selbst die Befähigung dazu erlangen will. Das kann neben einer Rechtschutzversicherung auch z.B. Partnerschaften mit Anwälten oder gar die Aufnahme eines oder mehrerer Anwälte in den Verein beinhalten, um Rechtskosten zu drücken.
Da der Verein keine Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen wird (davon gehe ich aus, solange man das Ziel nicht gesellschaftlich relevant formuliert *wink mit dem zaunpfahl*), ist es auch nur halbwegs schlimm, wenn konkret vermerkte Zielvereinbarungen nicht eingehalten werden -- seine Gemeinnützigkeit kann er dabei ja nicht verlieren. Ich weiß nicht, ob ein Mitglied nicht einklagen könnte, daß die Zielsetzungen eingehalten werden oder er wegen Nicht-Einhaltung einen Schaden erlitten hat (Mitgliedsbeitrag gezahlt zur Stützung des Ziels, aber keine Gegenleistung). Ich sähe davon ab, die Ziele zu konkret zu fassen, um eben solchen Unwägbarkeiten erst gar keine Chance einzuräumen. 2 Pressemitteilungen pro Jahr mag anfangs klappen, im dritten Jahr ist es auf einmal nur eine PM, weil niemand dazu kam, was Relevantes zu schreiben, und schon haben wir den Salat. Selbst Mitgliederversammlungen können sowas dann nur über eine Änderung der Satzung mit anschließender notarieller Prüfung und neuer Eintragung beim Amtsgericht verhindern. Sinnvoller ist es, für solche Sachen wie Mitgliedsbeiträge und konkretere Maßnahmen auf einfache Mitgliederentscheide zu verweisen. Alles in der Satzung kann nämlich nur durch Satzungsänderungen mit o.g. Prozedere ausgehebelt werden.
Ja, ich habe mich schon mit Vereinsgründungen beschäftigt. 2x. Beide Male habe ich die Satzung entscheidend mitgeschrieben. Beide Male ist es an der 7-Personen-Hürde gescheitert. Die meisten wollen eben nur konsumieren und nicht mitgestalten. Wobei eine Mitgliedschaft eigentlich zumeist ohne große Verpflichtungen einhergeht, eigentlich nur den Beitrag. Zu einer Mitgliederversammlung muß man nicht kommen, schön wäre es aber :-).
Wenn Interesse besteht, kann ich ja mal die Satzung hier einstellen. Als Vorlage hatten wir andere Satzungen verwendet, die akzeptiert wurden und sogar als gemeinnützig anerkannt wurden. Der Vereinszweck ist aber dabei entscheidend.
LG
Masin