Hey in die Runde....
Vorab bitte ich um Nachsicht, wenn manche meiner Beiträge länger sind. Dies erscheint mir nötig, um einen logischen, nachvollziehbaren Aufbau in meiner Argumentationskette, die auch zu einem Ergebnis führt, aufzubauen.
Zu Volksentscheiden in Bayern gibt es natürlich einen Informationslink:
http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/Interessant ist, dass es in Bayern seit 1946, also in 64 Jahren insgesamt lediglich 14 Volksentscheide gab. Bundesweit nur acht. Siehe:
http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/voe.htmlIch bin gebürtiger Bayer, war dort zig-Jahre kommunalpolitisch sogar aktiv an diversen Wohnorten tätig, kann mich aber an einen kommunalen Volksentscheid an meinen Wohnorten nicht entsinnen. Dass es auch auf kommunaler Ebene möglich ist, ist mir natürlich schon bekannt. Ich zweifle aber an einer nennenswerten Häufigkeit. Zudem könnte es auch in Bayern von Landkreis zu Landkreis völlig unterschiedlich sein? Gibt es dazu eine Übersicht der Landkreise?
Informationen für den „Zulassungsantrag zur Durchführung eines Volksbegehrens über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG)“ in Bayern finden sich unter:
http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_nichtraucherschutz_endg-vorbem.htmDamit wird deutlich, dass es in der Fragestellung zum bayerischen Volksbegehren/Volksentscheid eben nicht um Rauchbelästigung geht, sondern um „Schutz der Gesundheit“.
Dass Passivrauchen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für Nichtraucher darstellt,
ist wissenschaftlich, ähnlich und lediglich beispielhaft erwähnt zu den wissenschaftlichen Studien zu Amalgam, höchst umstritten. Abschließende, gesicherte Ergebnisse dazu gibt es derzeit in beiden Fällen nicht. Die eine Studie sagt „Ja“, die andere „Nein“.
Zusätzlich ist die Frage, in welchen Dosen (Menge) eine Gesundheitsgefährdung von Nichtrauchern durch Passivrauchen entstehen könnte? Also wie oft (Anzahl) und wie lange (Zeit) müsste ein Nichtraucher sich über wie viele Jahre dem Tabakrauch massiv aussetzen, wenn er – der Rauch - denn tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung darstellen würde?
Daher weise ich immer wieder auf den Artikel in „Zeit online“ hin. Die Zeitung „Zeit“ gilt als seriös. Bildzeitungsjournalismus findet dort nicht statt. Siehe die zwei Seiten unter:
http://www.zeit.de/online/2005/51/passivrauchen?page=allWenn ich Nichtraucher wäre, dann würde es mich z.B. nicht wesentlich interessieren, ob ich durch Passivrauch bereits mit 85 Lebensjahren versterben könnte.
Mich beeindruckt nicht, welche Gifte in Tabak stecken. Mich beeindrucken auch nicht irgendwelche statistische, theoretische Hochrechnungen aufgrund falscher Ausgangslagen.
Was mich beeindrucken könnte, wären 3.201 Todesurkunden, auf denen steht, dass die Todesursache nachweislich auf das Passivrauchen zurückzuführen ist. Ich kenne keine einzige, denn es gibt keine.
Ich fürchte, dass der bayerische Volksentscheid nur deshalb so zustande kam, da die Befürworter (Nichtraucherlobby) lediglich eine Rauchbelästigung, und nicht etwa eine angebliche Gesundheitsgefährdung, in den Vordergrund geschoben hatten. Das war aber nicht die Fragestellung des bayerischen Volksentscheides.
Die Bestätigung meiner Ansicht sehe ich darin, dass sich netterweise in allen Foren zu diesen Thematiken überwiegend nur Meinungen von Nichtrauchern zu Rauchbelästigung, Gesundheitsschädigung von Rauchern, Lebensqualität von Rauchern usw. finden.
Es ist rührend, wie sich Nichtraucher um meine Gesundheit und meine Lebensqualität als Raucher unaufgefordert Sorgen machen. All dies hat aber nichts mit dem sog. Nichtraucherschutzgesetz zu tun.
Beste Grüße all
Skirt
P.S.
Hey Tine,
vorab besten Dank für Deine Beteiligung an der Diskussion. Aus Deinen Beiträgen erkenne ich einen gewissen Informationswunsch.
Das Gesetz für sich betrachtet, ist zweifellos interessant. Noch interessanter ist aber die Ausführung des Gesetzes, das von Bundesland zu Bundesland in der BRD sehr unterschiedlich sein kann.
Just bei dem sog. Volksentscheid in Bayern ging es darum. Es darf dort – stark abgekürzt formuliert – nun praktisch nur noch auf der Strasse geraucht werden. Deine offensichtliche Meinung ein bundesweites Gesetz müsste bundesweit auch auf Punkt und Komma umgesetzt werden, ist also nicht unbedingt zutreffend.
Bitte stelle weiterhin Deine konstruktiven Fragen. Denn diese zeigen symptomatisch auf, dass Aufklärung nötig ist, und so mancher Diskussionspartner im Forum das auch sachlich gerne leistet.
LG an Dich
Skirt