Hallo Ce_Jäger!
gut dass du das widersprechen gleich selbst erledigst 
Tue ich das? Ich lese keinen Widerspruch.
In der Schweiz wurde dass Volk zu Minaretten befragt, es hat nein gesagt. Ist denn das so schwer zu akzeptieren?
Es ist eine Einschränkung von Freiheiten auf Basis einer religiösen Ausrichtung, also Diskriminierung. Und es ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass das Volk nicht alles entscheiden können sollte, denn es kann auch Demagogen auf den Leim gehen. Oder darf ein Volk jetzt neuerdings auch den Betrieb von Gaskammern per Volksentscheid gestatten (Übertreibung verdeutlicht)? Entweder man lebt die Werte der Aufklärung und des Abendlandes, dann hat man auch die moralische Autorität anderen den Spiegel vorzuhalten, oder man lebt sie nicht, dann dürfen wir aber auch nicht von China, Burma, Iran und Konsorten Menschenrechte einfordern.
darf ein Christ ungestört seinen Glauben in Muslimischen Ländern ausleben? (christ, nicht alte katholische fehler!) Warum werden sogar hier in D muslimische Männer nach der Scharia beurteilt und dürfen ihre Frauen schlagen - quasi gerichtlich "erlaubt". - tolle Freiheit.
Nein, dürfen sie nicht. Aber ich lebe nicht nach dem Schema "Wie Du mir, so ich Dir", eher nach "Was Du nicht willst, ..." (präziser: Kants kategorisches Imperativ). Ich sehe keinen Grund, in Europa die muslimische Glaubensausübung zu untersagen, wenn ich nicht Glaubensausübung generell untersagen wollte, nur weil es einige intolerante Länder gibt, wo nur die Mehrheitsreligion gewünscht ist.
Wie auch mit der persönlichen Entfaltung gilt auch hier: Religionsausübung darf nicht die Rechte anderer beschränken.
Die Gültigkeit der Scharia in D bezieht sich zumeist auf Streitigkeiten, die ansonsten vom BGB geregelt würden. Straftaten werden weiterhin nach StGB behandelt. Anstatt also nachbarschaftliche Unstimmigkeiten nach dem Maß deutscher Gesetzgebung zu beurteilen, kann auf die Verhältnismäßigkeiten der Scharia zurückgegriffen werden, wenn alle Seiten einverstanden sind. Im übrigen ziehen die Amtsgerichte auch Schweizer Recht, französisches Recht, japanisches Recht oder sonst ein Recht heran, wenn die Streitparteien beide diesem Kulturkreis angehörig sind, da man davon ausgeht, dass die Herkunftsgesetze das moralische und gesellschaftliche Rahmenwerk der Streitparteien bilden, auf das sich deren Verhalten begründet.
auch ansonsten zu der "mehr Offenheit" - wer nach allen Seiten Offen ist kann nicht ganz dicht sein 
Keine Toleranz der Intoleranz. Menschenrechte stellen eine nicht verhandelbare Grenze dar, wobei es nur einen Menschenrechtskonsens universeller Gültigkeit geben muss. Es kann keine zwei universellen Menschenrechtssammlungen nebeneinander geben. Wenn sie nicht identisch sind, wird der eine immer ein Verbrechen des anderen sein. Kein Konsens wiederum bedeutet Willkürlichkeit und Beliebigkeit. Menschenrechte sollen eben staatliche Willkür einschränken.
Die Schweizer Bevölkerung hat mit ihrem Plebiszit einfach nur bewiesen, dass zumindest die Mehrheit der Schweizer willkürlich Recht gibt bzw. geben möchte und den Wert der Menschenrechte nicht verstanden hat bzw. ignoriert. Entschuldigung an die Schweizer hier, möglicherweise ist das einfach nur das Ergebnis unterschiedlichen Rechtsverständnisses. Ich habe gelernt, dass Demokratie die Herrschaft der Mehrheit sei, sie dürfe aber nicht in der Unterdrückung der Minderheit münden. Das ist da aber passiert.
Hallo Hansi!
Aber was die Burkha angeht – da sehe ich es anders. In meinen Augen ist die Burkha ein Zeichen für die Diskriminierung und Unterdrückung der Frau.
So wie eine Kleidung oktroyiert sein kann, kann sie aber auch als die einzig für einen angemessene Kleidung empfunden werden. Kaum ein Mann in Deutschland wird sich beklagen, dass die lange Hose ein Zeichen seiner Unterdrückung sei, es ist schlichtweg die Kleidung, die ihm vorgelebt wird, die seinem Anstandsempfinden entspricht. Viele Männer in bürgerlichen Berufen empfinden es als unangenehm, bei der Arbeit zuviel vom Körper zu enthüllen.
Gewissermaßen sind die unter Männern verbreitete Homophobie und der 'Wunsch' einer Burka tragenden Frau, nicht von anderen Männern als dem Ehemann angesehen zu werden, sich einander sehr ähnlich: Beides berührt die sogenannte 'Ehre', den persönlichen Anstand usw.
Wer eine todsichere Methode kennt, auf die Schnelle herauszufinden, ob eine Frau zum Burkatragen gezwungen wird oder ob sie es freiwillig aus Gründen ihres persönlichen Anstandes macht, kann gerne das gezwungene Burkatragen verbieten. Das freiwillige Burkatragen sollte aber ebenso erlaubt sein, wie das freiwillige Tragen langer Hosen oder Röcke, langer Ärmel und nicht ausgeschnittener Oberteile. So ist es aber nur ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. Solche Kröten muss eine pluralistische Gesellschaft aber auch schlucken können.
Wenn sich das Konzept des Anstandes zum Tragen einer Burka als mehrheitsfähig erweist, dann wird das vielleicht mal ein Trend. Aber das darf nicht erzwungen werden, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Einschränkung persönlicher Rechte und Nötigung sind aber schon heute strafbar, dafür muss die Burka kein Extragesetz erhalten.
LG
Masin