Das ist aber schön! Wenn die DB im Jahr 2014 was plant, kann sie die alten Lärmschutzrichtlinien von 1996 anwenden obwohl es neue gibt? Da muss ich dem Bürgermeister schon mal beipflichten! Sucht nach einer Möglichkeit, den Käse zu stoppen. Der Bürger wird mit Vorschriften und Anweisungen überschüttet, aber hier kann durch ein "Schlupfloch" der Bürger mit mehr Lärm belastet werden, als es heute sein darf!Und das ist ja nicht nur kurzfristig, sondern solange die Strecke bedient wird - also die nächsten Jahrzehnte! Aber so ist es eben in der Wirtschaft und in der Politik: bist Du einflussreich genug, erntest Du eben auchmal Zugeständnisse oder hast einfach die besseren Anwälte. Nein Danke! Das ist nicht in Ordnung! Auch die Bahn muss sich zu Beginn des Baus an geltende Vorschriften halten, aber naja, mit der Nummer gewinnt "Das Service- und Transportunternehmen BAHN" bei mir nur die "Goldene Himbeere" für den schlechtesten Schauspieler!
Es ist jedoch ein schönes Beispiel, wie mittlerweile alles so verkompliziert wurde, dass immer irgend einer eine Auslegungs- oder Schlupfmöglichkeit findet, um sie zu seinem Vorteil zu nutzen. Jedes neue Gesetz wirft oft mehr Fragen auf, als es lösen sollte. Dabei ist aber die Gesetzgebung auf EU-Ebene nicht wirklich immer eine Hilfe. Manchmal löst sie was, manchmal aber überrascht sie uns mit immer neuen skirrilen Dingen. Der deutsche Bürger braucht scheinbar noch mehr Gesetze, damit er gar nicht mehr weis, ob er was darf oder nicht.
"Denk ich an Deutschland in der Nacht, ......" Na dann "Gute Nacht, Deutschland"
Übrigens ist es erlaubt, nackt Auto zu fahren. Nur sobald ich aussteige muss ich bekleidet sein. Das ist wie mit dem Anziehen der Warnweste, die ich schon anhaben muss, wenn ich das Fahrzeug verlasse.
Daher ist folgender Text durch Schrägschrift markiert. Er ist etwas länger und enthält
keine lebenswichtige Information. Wer es nicht lesen mag, überspringt ihn einfach, das Leben geht trotzdem weiter

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Also in meinen Auto ist das Anziehen von Warnweste oder anderen Kleidungsstücken nur schwierig möglich, mein Autodach ist nicht so hoch, dass ich aufstehen und mich anziehen kann. Was für ein Blödsinn! Vielleicht darf man künftig nur noch mit dem Wagen auf die Autobahn, wenn gewährleistet ist, dass man die Weste tatsächlich im Auto anziehen kann?
Da Fehlt mir nun noch das "Gesetz über die Gewährleistung der Mindestbewegungsfreiheit in Kraftfahrzeugen zum Anlegen der Warn-und Sicherheitsweste nach DIN EN ISO 20471:2013-09, ÖNORM EN ISO 20471:2013-09-15; SN EN ISO 20471:2013-06 vor Verlassen des Kraftfahrzeugs ausserhalb umfriedeter Grundstücke in Privatbesitz" in Verbindung mit "§1798 der StVO Abs. a) Dem Einfahrverbot für mehrspurige zulassungsplichtige, zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 Stundenkilometer auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, in denen die Mindestbewegungsfreiheit zum Anlegen von Warn-und Sicherheitsweste nach DIN EN ISO 20471:2013-09, ÖNORM EN ISO 20471:2013-09-15; SN EN ISO 20471:2013-06 im Pannenfall nicht oder nur unzureichend gewährleistet ist.
b) Fahrzeuge, die bauartbedingt unter a) fallendes vorgenannte Norm nicht erfüllen, sind übergangsweise bis zum Vorliegen einer freigegebenen Nachrüstlösung (z.B. eines bei Bedarf von innen ohne elektrische Kraft zu öffendes Falt - oder Klappdach mit Feigabe durch Materialprüfunsanstalt Franz-Friedrich von Hessenöder und erteliter allgemeiner Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt gem. StVZO) zum Befahren von Radwegen berechtigt, sofern Sie die für das Befahren von Radwegen zulässige bauartbedingt Höchstbreite von 80 cm nicht überschreiten."
Also wenn das so käme, könnte ich meine Autos alle nur noch auf dem eigene Grundstück bewegen, habe ja keinen Bus und auch kein Cabrio, wo ich zom Anziehen ausfstehen könnte - und breiter als 80 cm sind alle, vielleicht nicht der Kabinenroller, also sinnloser Gesetzestext.
Mit dem Beispiel meine ich es ernst, so oder ähnlich sind viele Texte formuliert, da weißt Du unter Strich gar nicht, warum das so durchgewunken wurde (weil es vorher keiner liest oder versteht?) und was es bedeuten soll. Daher muss für vieles eben der Klageweg herhalten und dann ein Gericht Recht oder Unrecht sprechen. Dabei ist es so einfach: Bei Panne oder Unfall Auto verlassen, dabei Warnweste anlegen, Personen aus der Gefahrenzone bringen, Pannen-/Unfallstelle absichern, Hilfe rufen. Geht doch auch in einem Satz und jeder weiß, dass er das Ding anzuziehen hat. Was eine Warnweste ist, ist jedem klar, verkauft werden dürfen eben auch nur solche, die der Norm entsprechen. Und der Norm muss eben auch der Lärmschutz der Bahn bei Neubau oder Sanierung von Strecken (auch Teilstücken oder Abschnitten) entsprechen - nämlich der Norm bzw. in diesem Fall der sog. "Lärmschutzverordung" oder sowas von
Heute und nicht von 1856 oder 1996!