Mann, Rock, Arbeit und Recht.
Hi,
gestern, im Biergarten, kam mit einem Verwandten meiner Frau irgendwie

das Gespräch auf Männerrock in der Arbeit.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht...
Zuerst merkte er an, dass er in seiner über 20 jährigen Laufbahn noch nie einen Arbeitgeber hatte, der einen Mitarbeiter wegen seiner Kleidung loswerden wollte, allerdings ging es auch noch nie um einen rocktragenden Mann.
Grundsätzlich würde er aber die Chance sehen, sich vor Gericht von einem MA zu trennen, wenn sein Erscheinungsbild in den Augen, einer vermuteten Mehrheit der Menschen, geeignet erscheint ein schlechtes Licht auf das Unternehmen zu werfen.
Will heißen, der Pressesprecher oder Verkäufer wäre in seinen Augen mit dieser Begründung leichter zu entlassen, als der EDV-Admin, der den Serverraum nicht verlässt.
Grundsätzlich würde er aber einem Unternehmen von dieser Argumentation komplett abraten, wenn es keine festgeschriebene Arbeitskleidung oder gar Sicherheitskleidung gibt.
Er sähe sogar eine gewisse Gefahr mit der Klage zu scheitern (aus Unternehmersicht) wenn Arbeitskleidung vertraglich festgelegt ist und NUR aufgrund des Geschlechts (nicht der Tätigkeit) unterschiedlich ist.
Sein Resümee war, es würde wohl viel vom Richter und der Argumentation der Anwälte abhängen, und es wäre besser einen anderen Grund für die Freistellung des MA zu (er)finden.
Andersherum sah er aber, rein theoretisch, keine Möglichkeit für einen AG einen männlichen MA dazu zu zwingen Röcke zu tragen, selbst wenn sich vertraglich dazu verpflichtet hätte – es wäre ein zu tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Würde des MA...
Cephalus