MAS: "Darf man, lieber Wolfgang, auslachen, was einem fremd ist?"
Das wäre sicher einen eigenen Thread wert.
Aber mit dieser Frage sind wir doch sehr nahe dran an dem Erlebnis von der Bushaltestelle, das John uns geschildert hat.
By the way: habe gerade noch mal nachgelesen. Hatte überlesen oder nicht mehr im Sinn, dass die Aktion von "Halbstarken" ausging, also nicht von 40-jährigen, wie ich mir das vorhin noch so vorgestellt hatte. Dann habe ich jetzt ein anderes Erscheinungsbild im Kopf, und ja, da wären auch Menschen mit migrantischer Abstammung ebenso nicht völlig ausgeschlossen.
John schildert wirklich eine Situation, in der es zum Auslachen kam.
Nun ist es die Frage, ob im juristischen Sinne dieses Verhalten rechtskräftige Folgen auslösen könnte, also, ob dieses Verhalten "erlaubt" oder "nicht erlaubt" war, ob man es "darf" oder "nicht darf". Die Gefahr, dies als juristischen Bagatellfall zu bewerten, ist groß. Hätte das ein minderjähriges Mädel erlebt, wäre diese Situation vermutlich juristisch klarer als Tatbestand (z.B. der Belästigung) einzustufen.
Die Frage, ob das im zwischenmenschlichen Gebahren "erlaubt" ist, ist eine andere. (Ich rede nur vom Lachen, nicht von den vorausgehenden Zurufen und dem weiteren Verhalten.) Dass dieses Verhalten ein hohes Maß an Unhöflichkeit aufweist, steht außer Frage. Wäre im vorliegenden Fall die Polizei zuhilfe gerufen worden, hätte sie vermutlich eine entsprechende Verwarnung ausgesprochen und ggf. einen Platzverweis erteilt. Dass man sich über ungewohntes belustigt, ist menschlich nachvollziehbar. Diese Belustigung demonstrativ der auslösenden Person mitzuteilen, ist u.U. unhöflich, aber im Grunde noch von zwischenmenschlicher Kommunikation gedeckt.
Nun macht es sicherlich noch einen Unterschied, ob es sich um "darüber Lachen" handelt, oder es ein "offensives Auslachen" ist. Die Übergänge sind natürlich fließend und können auf 'Senderseite' anders wahrgenommen (und gemeint gewesen) sein als es auf 'Empfängerseite' oder bei Aussenstehenden ankommt.
Bei meinem Satz mit der "ausreichenden Berechtigung" bezog ich mich explizit auf das "Auslachen", eben als Extremfall.
Inwieweit man über alles, was einem fremd ist, lachen darf oder aber auch auslachen darf, sind feine Unterschiede.
Auslachen impliziert definitiv die Gefahr von "Belästigung" oder "Beleidigung". Kann aber im Sinne der Meinungsäußerung davon noch gedeckt sein. Nicht jede Belästigung oder Beleidigung ist juristisch ahndbar. Insofern kann sie also auch noch "erlaubt" sein.
Wer über alles, was ihm fremd ist, lacht oder gar ins Auslachen übergeht, sollte an seiner gesellschaftlichen Reife zweifeln. Aber verständlich ist es, wenn einem mal sowas rausrutscht.
Das gute an Johns Geschichte ist - unter obigem Aspekt -, dass diese Halbstarken von nun an vielleicht nicht mehr lachen - nämlich: weil es ihnen ja jetzt nicht mehr fremd ist.
P.S.: Wir haben eben nur vom Lachen bzw. Auslachen geredet. Die anderen Verhaltensweisen der Jungs von der Bushaltestelle haben wir jetzt außer Acht gelassen. Diese bringen ja noch gewisse weitere Nuancen in die Situation.